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Pressemitteilung vom 30.11.2007
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Glühwein und Jugendschutz
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Iserlohn. Die kalte Jahreszeit ist angebrochen. An vielen Orten laden Glühweinstände gerade in der Vorweihnachtszeit zum adventlichen Treff ein. Da Glühwein oftmals mit “Schuss” serviert wird, appelliert das städtische Ordnungsamt an Veranstalter und Besucher, keine branntweinhaltigen Getränke an Minderjährige ab- oder weiterzugeben. So darf zum Beispiel auch eine Feuerzangenbowle, die Rotwein mit Rum enthält, nicht an Personen unter achtzehn Jahren ausgeschenkt werden.

Zum Schutz vor Risiken und Gefährdungen der Kinder und Jugendlichen werden Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch in Zivil das Einhalten der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen bei verschiedenen Veranstaltungen überwachen. Besucher und Besucherinnen, die Verstöße beobachten, werden dringend gebeten, sich im Interesse des Jugendschutzes umgehend an die Hotline des Ordnungsamtes unter 02371 / 217-1620 bzw. 217-3800 zu wenden.

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