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Iserlohn.
In der letzten Woche endete die Anmeldefrist für die Osterfeuer. Ordnungsamt und Abteilung Natur und Umwelt der Stadt Iserlohn weisen noch einmal darauf hin, dass zum Schutz nistender Kleintiere das Brennmaterial umgeschichtet werden muss und bestimmte Mindestabstände und andere Auflagen einzuhalten sind.
Um die Rauch- und Geruchsbelästigung in Grenzen zu halten, darf das Feuer nicht vor 17.00 Uhr entzündet werden und muss um 23.00 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein. Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum und Schnittholz verwendet werden. Das Material muss trocken und natürlich frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen sein. Die Höhe der Aufschichtung darf vier Meter nicht überschreiten. Zum Anzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt.
Wichtig ist auch, dass die vorgegebenen Mindestabstände eingehalten werden: zum Beispiel hundert Meter zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen sowie fünfzig Meter zu Wohnhäusern oder Straßen, Wäldern und Gebüschen.
Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der Abteilung Natur und Umwelt werden auch in diesem Jahr kontrollieren, ob die Osterfeuer genehmigt sind, die Auflagen eingehalten werden und auf das Umschichten geachtet wird. Bei Verstößen kann das Abbrennen untersagt werden. Bußgeldverfahren sind nicht ausgeschlossen.
Ansprechpartnerin im Iserlohner Rathaus ist Ortrun Davis, Telefon 02317 / 217-1617.
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