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Iserlohn.
Brötchen, Backwaren und Blumen für den Ostersonntag sollten schon am Samstag eingekauft werden. Damit es nicht zu Enttäuschungen vor geschlossenen Geschäften kommt, weist das Iserlohner Ordnungsamt auf die Regelungen des Feiertagsgesetzes und des Ladenöffnungsgesetzes hin. Danach müssen auch Blumengeschäfte, Bäckereien und Kioske am Ostersonntag geschlossen bleiben.
Nur Gaststätten und Cafés dürfen zum Verzehr an Ort und Stelle öffnen. Ein Verkauf zum Mitnehmen von Waren ist aber auch hier verboten. Der Ostermontag kann dann wieder mit frischen Brötchen vom Bäcker begonnen werden. An diesem Tag dürfen die genannten Geschäfte für die Dauer von fünf Stunden öffnen. Um hier nicht vor verschlossenen Türen zu stehen lohnt es sich, vorab auf die Öffnungszeiten zu schauen. Die fünf Stunden sind nämlich nicht auf eine bestimmte Zeit festgelegt. Sie müssen aber im Eingangsbereich der Geschäfte sichtbar angegeben sein.
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