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Pressemitteilung vom 25.03.2008
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Ausgefallene Osterfeuer können nachgeholt werden
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Iserlohn. Gute Nachricht für Vereine und Veranstalter: Genehmigte Osterfeuer, die aufgrund der nassen Witterung am Osterwochenende nicht abgebrannt werden konnten, dürfen am Samstag, 5. April, zwischen 17.00 und 22.00 Uhr nachgeholt werden. Dies hat Bürgermeister Klaus Müller heute entschieden. Wer das Angebot annehmen möchte, muss allerdings nochmals eine Ausnahmegenehmigung (schriftlich oder telefonisch bis zum 1. April) beim Ordnungsamt beantragen. Diese zweite Genehmigung ist gebührenfrei, jedoch gelten alle bereits mitgeteilten Auflagen für das Abbrennen der Feuer weiter. Insbesondere das Umschichten der Haufen zum Schutz von Kleintieren unmittelbar vor dem Abbrennen wird wieder durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der Abteilung Natur und Umwelt kontrolliert. Ansprechpartner beim Ordnungsamt sind Ortrun Davis und Ingo Brandt unter Telefon 02371 / 217-1617 und 217-1614.

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