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Iserlohn.
Bei der Stadt Iserlohn sind Hinweise auf Standorte des Riesenbärenklau eingegangen (u.a. Fußweg von der Straße “Auf der Insel” zum Hundeübungsplatz an der Lenne, links Richtung Ufer). Die Abteilung Natur und Umwelt warnt davor, dieser Pflanze zum Beispiel beim Spaziergang oder beim Spielen zu nahe zu kommen. Die wegen ihrer Ausmaße auch Herkulesstaude genannte Pflanze ist alles andere als harmlos: Wer ihr zu nahe kommt, riskiert starke Hautentzündungen mit Blasenbildungen, die Verbrennungen dritten Grades ähneln. Diese heilen meist erst nach Wochen und können Narben und Pigmentierungen hinterlassen.
Der ursprünglich aus dem Kaukasus stammende Riesenbärenklau wird bis zu vier Meter hoch. Seine weißen Blütendolden erreichen bis zu fünfzig Zentimeter Durchmesser. Die Blätter sind zerschlitzt und sehr groß, die untersten Blätter können mit Stiel bis zu drei Meter lang werden. Der Stängel ist hohl, behaart, bis zu zehn Zentimeter dick und am Grund oft rot gefleckt. Zu finden ist der Riesenbärenklau an Flussufern, in Auen, an Wegrändern, in Parks und Gärten. Bei der Bekämpfung ist die mechanische Vorgehensweise besser als eine “chemische Keule”. Dabei sollten unbedingt Schutzkleidung und Schutzbrille getragen werden. Auch sollte die Pflanze nur bei bedecktem Himmel oder in der Dämmerung entfernt werden. Wird sie trotz aller Vorsicht berührt oder gelangt Pflanzensaft auf die Haut, muss diese sofort abgewaschen und abgedunkelt werden.
Bei der Beseitigung des Riesenbärenklau gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Abstechen der obersten Wurzelstockschicht im Herbst (spätestens Oktober) oder Frühjahr (spätestens April).
- Mahd der Pflanze zu Beginn bzw. während der Blüte. Nachtreibende Blüten müssen entfernt werden. Dies ist überflüssig, wenn die oberste Wurzelstockschicht nach der Mahd mit einem Spaten entfernt wird.
- Mahd der Pflanze zu Beginn der Fruchtreife. Die Dolden müssen dabei aber unbedingt entsorgt werden, da die Samen nachreifen. Daher gehören die Dolden auch in die Restmülltonne und nicht auf den Kompost oder in den Grünabfall.
- Pflanzenvernichtungsmittel dürfen nach dem Pflanzenschutzgesetz nur auf Freilandflächen in landwirtschaftlicher, gärtnerischer oder forstlicher Nutzung verwendet werden. Unmittelbar an oberirdischen Gewässern dürfen sie generell nicht angewandt werden.
Alle wichtigen Informationen über die Gefahren des Bärenklau inklusive Fotos sind in einem Flyer zusammengefasst, der kostenlos im Foyer des Rathauses I am Schillerplatz, bei der Abteilung Natur und Umwelt im Rathaus II am Werner-Jacobi-Platz und bei den Bürgersevice-Stellen in Hennen, Hennener Bahnhofstraße 20a, und Letmathe, Von-der-Kuhlen-Straße 14, erhältlich ist. Er kann auch von der Internetseite der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de / Stichwort Planen & Umwelt / Umwelt heruntergeladen werden.
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