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Iserlohn.
Am kommenden Sonntag (Muttertag) dürfen Blumengeschäfte, Kioske und Bäckereien öffnen! Normalerweise wäre nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW an Pfingsten kein Sonntagsverkauf in diesen Geschäften erlaubt. Wegen des Zusammentreffens von Pfingsten und Muttertag macht das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW aber in diesem Jahr eine Ausnahme: Blumen, Zeitungen und Zeitschriften sowie Kuchen dürfen am Pfingstsonntag für die Dauer von fünf Stunden verkauft werden.
Es muss also niemand am Muttertag auf frische Blumen und Brötchen verzichten. Da die erlaubten fünf Stunden aber nicht auf eine bestimmte Zeit festgelegt sind, empfiehlt das städtische Ordnungsamt, vorab auf die Öffnungszeiten zu schauen, damit am Muttertag niemand vor verschlossenen Ladentüren steht.
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