|
Iserlohn.
Zum 1. Juli 2008 ist der Personalrat für die Stadt Iserlohn neu gewählt worden. Die gut 1500 wahlberechtigten Beschäftigten aus allen Bereichen der Verwaltung waren aufgerufen, ihre Interessensvertretung für weitere vier Jahre zu bestimmen. Es wurde in zwei Gruppen gewählt, wobei die Platzverteilung sich nach der Größe dieser Gruppen richtet. Die Beamten mit rund 250 Kollegen konnten drei Sitze bestimmen und die rund 1.250 Arbeitnehmer zehn Sitze. Eine Neuerung hat es bei diesen Wahlen gegeben: früher wurde unterschieden zwischen Arbeitern und Angestellten. Heute sind sie zu Arbeitnehmern zusammengefasst worden.
Zur abgelaufenen Wahlperiode hat sich kaum eine personelle Veränderung ergeben. Die dreizehn Mitglieder kommen aus verschiedenen Bereichen der Verwaltung:
Beamte Barban, Barbara, Personalrat Buse, Dirk, Kommunales Immobilienmanagement Rutsch, Detlef, Feuerwehr
Arbeitnehmer Schleier, Karin, Personalrat Seidel, Peter, Personalrat Glotz, Ulrich, Bereich Bauleitplanung Putz, Edeltraud, Bereich Bauleitplanung Steneberg, Renate, Sozialraumteam Mitte Ganseforth, Peter, Iserlohner Stadtbetriebe Herlinghaus, Thomas, Kommunales Immobilienmanagement Michutta, Jörg, Bereich Stadtentwässerung Paul, Jürgen, Straßenverkehrsabteilung Ponizy, Rosemarie, Telefonzentrale
Dazu gibt es noch dreizehn stellvertretende Mitglieder. Gewerkschaftliche Unterstützungerhalten drei Mitglieder von KOMBA und zehn Personalräte von Ver.di. Jeweils ein Mitglied der Schwerbehinderten- und der Auszubildendenvertretung nehmen an den regelmäßigen wöchentlichen Sitzungen des Personalrates teil.
Der neue Personalrat hat aus den eigenen Reihen den Personalratsvorstand gewählt. Dieses Gremium gibt es seit dieser Wahl erstmalig. Der Personalratsvorstand besteht aus der Vorsitzenden Barbara Barban und ihren Stellvertretern Karin Schleier, Peter Seidel und Ulrich Glotz, wobei die ersten drei Genannten ausschließlich Personalratstätigkeit erledigen.
Gemeinsam wollen die Mitglieder des Personalrates jetzt für die nächste Periode die Interessen der Beschäftigten wahrnehmen. Dazu gehören unter anderem:
- das Einhalten gesetzlicher Bestimmungen, von Arbeitsschutzregeln über Tarifverträge bis zu zeitlich befristeten Beschäftigungsbestimmungen
- Vermittler, Beistand und Berater für alle Beschäftigten
- Unterstützung bei der Suche nach Lösungen und Kompromissen in Verhandlungen mit der Verwaltungsspitze und der Politik
- Verhandlungen zu allgemeinen Vereinbarungen wie zum Beispiel Arbeitszeitregelungen, Beurteilungsrichtlinien, Regeln zum Eingliederungsmanagement und vieles mehr
- Bestandsschutz für städtische Arbeitsplätze
|