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Pressemitteilung vom 28.10.2008
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58636 Iserlohn
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Musik, Tanz und Spielhallenbesuch an “stillen Feiertagen” eingeschränkt
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Iserlohn. Im kommenden Monat November stehen wieder die “stillen Feier- und Gedenktage” an. Im Gesetz über die Sonn- und Feiertage hat der Landesgesetzgeber festgelegt, dass am Volkstrauertag (Sonntag, 16. November) der Betrieb von Spielhallen und die gewerbliche Annahme von Wetten in der Zeit von 5.00 Uhr bis 13.00 Uhr verboten ist. An Allerheiligen (Samstag, 1. November) und am Totensonntag (23. November) und gilt dieses Verbot von 5.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Ebenso sind an Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag musikalische und sonstige Darbietungen jeder Art in Gaststätten verboten sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden, öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Feiertagsschutz-Bestimmungen kontrollieren.

Für weitere Informationen und Rückfragen zum Thema "Sonn- und Feiertagsschutz" steht Roland Ihlbrock im Iserlohner Rathaus unter der Telefonnummer 02371 / 217-1031 gerne zur Verfügung.



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