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Iserlohn.
Der Winter ist da. Das städtische Ordnungsamt gibt daher einige Informationen zum Winterdienst:
Der Winterdienst ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Iserlohn geregelt. Danach sind Grundstückseigentümer sowie Eigentümergemeinschaften von Anliegergrundstücken verpflichtet, die Gehwege nach dem Entstehen von Eisglätte und Schnee unverzüglich zu räumen und mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Als Streumittel können Sand, Splitt, Holzspäne oder Granulat, da umweltfreundlich, verwandt werden. Salz sollte im Bereich der Gehwege nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel auf vereisten Treppen eingesetzt werden. Streugutrückstände müssen allerdings sobald wie möglich wieder beseitigt werden.
Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Eine generelle Befreiung vom Winterdienst ist nicht möglich. Kann jemand aus gesundheitlichen Gründen seiner Winterdienstverpflichtung nicht nachkommen, sollte er auf die Unterstützung von Nachbarn oder auf Profis zurück greifen.
Die Straßen in der Stadt werden durch die Iserlohner Stadtbetriebe von Schnee und Eis frei gehalten. Da die Streufahrzeuge nach Schneefällen und bei Glätte nicht überall gleichzeitig sein können, wird das Räumen nach Dringlichkeit organisiert, das heißt zuerst sind die Hauptverkehrs- und stark befahrenen Straßen an der Reihe, danach die weniger befahrenen Straßen.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist der Straßenbetrieb NRW mit seinen angeschlossenen Straßen- und Autobahnmeistereien für die Winterwartung zuständig.
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