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Pressemitteilung vom 19.02.2009
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Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen - Qualitätsstandards einhalten - Vorsicht bei Haustürgeschäften
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Iserlohn. Das Landeswassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt vor, dass im Erdreich verlegte Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen sind. Grundstückseigentümer von Wohnhäusern müssen diese Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 durchführen lassen, wenn die Stadt Iserlohn nicht durch Satzungen andere Termine bestimmt. Die Stadt Iserlohn will von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und für Abwasserleitungen, die sich innerhalb einer Wasserschutzzone befinden, einen Termin vor dem 31.12.2015 bestimmen. Für die übrigen Grundstücke soll der Zeitpunkt, bis zu dem die Dichtheitsprüfung durchzuführen ist, auf einen Termin nach diesem Stichtag verschoben werden.

Nachweise über Dichtheitsprüfungen sind auf Verlangen der Stadtverwaltung vorzulegen. Sie können nur akzeptiert werden, wenn die Dichtheitsprüfungen einen ausreichenden Qualitätsstandard erfüllen. Das Land Nordrhein-Westfalen plant eine Verwaltungsvorschrift, die die Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfungen festlegt.

Grundstückseigentümer sollten daher bei entsprechenden Angeboten von Firmen vor der Auftragsvergabe sicher sein, dass die Dichtheitsprüfung auch dem geforderten Qualitätsstandard entspricht und sich nicht zu einer übereilten Auftragserteilung drängen lassen.

Oftmals wird Grundstückseigentümern an der Haustür eine sehr billige Untersuchung des Kanalanschlusses mit einer TV-Kamera angeboten. Manche Firmen, aus Medienberichten als so genannte “Kanalhaie” bekannt, verfolgen damit das Ziel, kostenintensive Folgeaufträge für die Sanierung eines vermeintlich defekten Kanalanschlusses zu erhalten. Die Stadt Iserlohn rät daher zur Vorsicht bei “Haustürgeschäften” und weist darauf hin, dass sie diese Untersuchungen als Dichtheitsnachweis nicht anerkennt.

Auf ihrer Homepage wird die Stadt Iserlohn in der nächsten Zeit Informationen zum Thema Dichtheitsprüfungen anbieten. Veröffentlicht wird auch eine Liste von Sachkundigen, die sich einem unabhängigen Zertifizierungsverfahren unterzogen haben.

Für Fragen und weitere Informationen zu diesem Thema steht Joachim Reiß von der Abteilung Stadtentwässerung im Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12, Telefon 02371/217-2758, E-Mail: stadtentwaesserung@iserlohn.de gern zur Verfügung.



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