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Pressemitteilung vom 04.03.2009
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Genehmigungspflicht für Osterfeuer - Anmeldefrist endet am 27. März
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Iserlohn. Bis Ostern sind es nur noch wenige Wochen. Viele Iserlohnerinnen und Iserlohner starten bereits jetzt mit den Vorbereitungen für dieses Fest und damit auch mit der Organisation der Osterfeuer.

Das Ordnungsamt und die Abteilung Natur und Umwelt der Stadt Iserlohn weisen darauf hin, dass seit 1997 Genehmigungen für Osterfeuer nur erteilt werden, wenn diese von größeren Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und nachweislich der Brauchtumspflege dienen.

Osterfeuer können nur von Karfreitag bis Ostermontag abgebrannt werden. Um die Rauch- und Geruchsbelästigung in Grenzen zu halten, darf das Feuer nicht vor 17.00 Uhr entzündet werden und muss um 23.00 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein. Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum und Schnittholz verwendet werden. Die zur Verbrennung vorgesehene Menge sollte insgesamt zwanzig Kubikmeter nicht überschreiten. Das Material muss trocken und natürlich frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen sein. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt. Wichtig ist auch, dass die vorgegebenen Mindestabstände beispielsweise zu bewohnten Gebäuden, Wäldern und öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten werden.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der Abteilung Natur und Umwelt werden auch in diesem Jahr umfangreich überprüfen, ob die Osterfeuer genehmigt sind und die Auflagen eingehalten werden. Bei Verstößen sind Bußgeldverfahren die Konsequenz. Grünabfälle in Privatgärten sollten daher erst gar nicht aufgeschichtet und bis zum Osterfest gelagert, sondern über die vorgeschriebenen Wege wie Grünabfallcontainer oder die regelmäßig stattfindende Grünabfallabfuhr entsorgt werden. Weitere Tipps gibt es bei der Abteilung Natur und Umwelt unter 02371 / 217-2941 und -2948.

Schriftliche Anträge für Osterfeuer nimmt das Ordnungsamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, noch bis zum 27. März entgegen. In dem Schreiben müssen genaue Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Abbrennens gemacht und ein Verantwortlicher benannt werden, der vor Ort angesprochen werden kann. Das Antragsformular kann als PDF-Datei unter www.iserlohn.de (Stichwort “Rathaus online - Ihr Anliegen - Osterfeuer”) heruntergeladen werden. Weitere Informationen gibt es bei Ortrun Davis unter Telefon 02371 / 217-1617.

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