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Pressemitteilung vom 12.11.2009
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Feinstaubbelastung aus Öfen und Kaminen stark zugenommen - Novelle der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung
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Iserlohn. In den letzten Jahren hat die Feinstaubbelastung aus Öfen und Kaminen stark zugenommen. Das Bundeskabinett hat nun mit der Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. Bundes-Immissionsschutzverordnung -BImSchV-) die Konsequenzen gezogen, um auch weiterhin das Verfeuern von festen Brennstoffen wie zum Beispiel Holz zu ermöglichen.
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert, ob und welche Anlagen weiterhin betrieben werden dürfen. Aus diesem Anlass informiert die Umweltabteilung der Stadt Iserlohn über Hintergrund und Auswirkungen der Neuregelung:

Hintergrund der Novelle
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sah bereits seit längerem dringenden Handlungsbedarf, da rund 97 Prozent des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen aus gesundheitsgefährdendem Feinstaub besteht. Die Gesamtmenge dieses Feinstaubs übersteigt damit sogar schon diejenige aus den Auspuffrohren aller Diesel-Pkw und Lkw.

Neuregelung
Durch die vom Kabinett beschlossene und vom Bundesrat abgesegnete Novellierung der 1. BImSchV werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, zum ersten Mal seit mehr als zwanzig Jahren an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst. Für die meisten bestehenden Feuerungsanlagen sieht die Verordnung eine Nachrüstungspflicht vor, allerdings mit langen Übergangsfristen bis 2014 oder 2024.

Die Nachrüstungspflicht gilt jedoch nicht für bereits eingebaute Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine sowie für Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden. Auch wenn eine Herstellerbescheinigung über die Einhaltung der Grenzwerte vorgelegt oder diese durch eine Vor-Ort-Messung nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Ebenfalls ausgenommen von der Nachrüstungspflicht sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zum Beheizen von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.

Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor zwanzig Jahren.

Für weitere Informationen und Fragen steht Dieter Haarhuis bei der Umweltabteilung der Stadt Iserlohn unter Telefon 02371 / 217-2945 zur Verfügung.

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