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Pressemitteilung vom 17.11.2009
Platzhalter Rathaus I
Schillerplatz 7
58636 Iserlohn
Tel.: 02371/217-1251
Fax: 02371/217-2992
Mail:pressestelle@iserlohn.de Internet:www.iserlohn.de
Lohnsteuerkarten 2010 sind verteilt
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Iserlohn.

Die Zustellung der Lohnsteuerkarten 2010 im Stadtgebiet Iserlohn ist abgeschlossen. Steuerpflichtige, die noch keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, können diese bis zum 31. Dezember kostenlos beantragen. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Gebühr von fünf Euro erhoben.
Wer einen entsprechenden Antrag stellen oder Änderungen in seiner Lohnsteuerkarte vornehmen lassen möchte, kann sich an folgende Stellen wenden:

  • Für die Innenstadt Iserlohn und die Ortsteile Sümmern und Kesbern ist der Bürgerservice der Stadt Iserlohn im Rathaus I, Schillerplatz 7, Zimmer 025 (Erdgeschoss), zuständig.
  • Der Bürgerservice in Hennen, Hennener Bahnhofstraße 20a, ist zuständig für die Gebiete Hennen, Kalthof, Rheinen, Drüpplingsen, Refflingsen und Leckingsen.
  • Steuerpflichtige aus den Gebieten Letmathe, Dröschede, Lössel und Grürmannsheide wenden sich bitte an den Bürgerservice in Letmathe, Von-der-Kuhlen-Straße 14.

Wer in Iserlohn lediglich einen Nebenwohnsitz hat, erhält seine Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 von der Gemeindeverwaltung seines Hauptwohnsitzes.
Der Bereich Bürgerservice rät dringend, vor der Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber oder andere Stellen alle Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Wer ab 1. Januar 2010 die Steuerklasse wechseln möchte, muss dies bis spätestens 31. Dezember 2009 beim Bürgerservice beantragen. Sind beide Eheleute berufstätig, müssen auch beide Lohnsteuerkarten zur Änderung der Lohnsteuerklasse vorgelegt werden. Kinder, die im Ausland leben, werden nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

Folgende Einträge können nur beim Finanzamt vorgenommen werden:

  • Steuerklasse II bei Kindern, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
  • Freibeträge für Kinder, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
  • Kinderfreibeträge für Pflegekinder und Kinder eines Arbeitnehmers, die zugleich Pflegekinder eines anderen Steuerpflichtigen sind, unabhängig vom Lebensalter der Kinder.
  • Fehlende Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene.

Der Bereich Bürgerservice bitte darum, nicht benötigte Lohnsteuerkarten an die Stadt Iserlohn zurück zu geben.



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