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Münster,04.12.2009

Münsters erster Integrationsrat wird am 7. Februar gewählt
Wahlvorschläge müssen bis zum 11. Januar im städtischen Wahlamt vorliegen

Münster (SMS) Aus dem Ausländerbeirat wird Münsters erster Integrationsrat. Am 7. Februar 2010 werden die Mitglieder des neuen Gremiums gewählt. "Wer für den Integrationsrat kandidieren möchte, muss dafür allerdings vorgeschlagen werden", erläutert Alois Weihermann, Leiter des Amtes für Bürgerangelegenheiten. "Bis zum 11. Januar, 15 Uhr, müssen die Wahlvorschläge im städtischen Wahlamt vorliegen." Die entsprechenden Formulare gibt es im Wahlamt im Stadthaus 1, für telefonische Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 4 92-33 56 zur Verfügung.

Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner Münsters, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Auch Deutsche, die in den letzten fünf Jahren zum Beispiel durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, können auf Antrag zur Wahl zugelassen werden. Wer sich in den Integrationsrat wählen lassen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Geschätzte 15 000 bis 17 000 Wahlberechtigte werden Mitte Januar ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Sie können am Wahltag in neun Wahllokalen, verteilt über das gesamte Stadtgebiet, ihre Stimmen abgeben. Wer am 7. Februar nicht in Münster sein kann, hat die Möglichkeit, per Post oder über das Internet Briefwahl zu beantragen. Ab dem 25. Januar können Briefwahlunterlagen auch persönlich im Bürgerbüro Mitte im Stadthaus 1, Klemensstraße 10, beantragt werden. Dann kann dort auch direkt vor Ort gewählt werden.

Für die ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen sucht das Wahlamt noch freiwillige Helferinnen und Helfer. Auskünfte hierzu gibt es unter Tel. 4 92-33 81.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte Mitte des Jahres durch eine Änderung der Gemeindeordnung festgelegt, dass in Städten oder Gemeinden mit mehr als 5000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern ein Integrationsrat oder ein Integrationsausschuss gebildet werden muss. Der Rat der Stadt Münster hat entschieden, dass in Münster ein Integrationsrat den alten Ausländerbeirat ablösen soll. Das neue Gremium wird überwiegend aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern bestehen, außerdem werden ihm einige Ratsmitglieder angehören.

Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Stadt befassen. Wenn diese von besonderer Bedeutung für die ausländischen Mitbürger sind, ist der Integrationsrat vor der Beratung in den Fachausschüssen oder Bezirksvertretungen anzuhören.


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