Eisflächen nicht betreten! - Bei Sturm Lebensgefahr im Wald
Iserlohn.
Die Wetterdienste melden ab Freitagnachmittag starke Schneefälle und stark böigen Nordostwind. Auch für den Samstag wird vor Schneestürmen gewarnt. Die starken Schneefälle werden sich auch am Sonntag fortsetzen. Bei eisigem Wind wird die Temperatur minus fünf Grad nicht überschreiten.
“Wir werden die Hauptverkehrsstraßen nach besten Kräften räumen, doch Neuschnee und Schneeverwehungen werden unvermeidlich Verkehrsbeeinträchtigungen nach sich ziehen. In den Nebenstraßen ist nur nachrangig Winterdienst möglich,” erläutert Uwe Ziemann, Leiter der Iserlohner Stadtbetriebe, und rät, das Auto am Wochenende möglichst stehen zu lassen.
Für den Straßen-Winterdienst stehen den Iserlohner Stadtbetrieben zehn betriebseigene und sechs Unternehmer-Fahrzeuge zur Verfügung. Insgesamt umfasst das Iserlohner Straßennetz rund 550 Kilometer. Davon werden zirka 470 von den Iserlohner Stadtbetrieben betreut, der Rest vom Landesbetrieb Straßen-NRW. Hinzu kommen 110 Kilometer Gehwege vor städtischen Gebäuden und Grundstücken sowie zahlreiche Bushaltestellen, Bereiche und Übergänge, deren Winterwartung durch die Stadtbetriebe durchgeführt bzw. organisiert wird. Etwa ein Drittel dieser Gehwege werden durch beauftragte Gartenbauunternehmen geräumt und gestreut. Auch hier kommt teilweise Salz, hauptsächlich jedoch Splitt, zum Einsatz. Leider sind bundesweit die Vorräte für Streusalz begrenzt. Zurzeit werden nur noch die Autobahnmeistereien beliefert. Die letzte Lieferung, die die Iserlohner Stadtbetriebe gestern erreichte, umfasste gerade einmal dreißig Tonnen. Die städtischen Salzsilos sind auf 450 Tonnen ausgelegt und nahezu leer.
Bei besonderen witterungsbedingten Verkehrsbehinderungen ist das Winterdienstbüro der Stadtbetriebe am Wochenende unter der Rufnummer 02371/217-2888 zu erreichen.
Während sich die Stadtbetriebe um die Straßen kümmern, sind private Grundstückseigentümer für die Gehwege vor ihren Häusern zuständig. Entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt Iserlohn sind sie verpflichtet, die Gehwege nach dem Entstehen von Eisglätte und Schnee unverzüglich zu räumen und mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Als Streumittel können Sand, Splitt, Holzspäne oder Granulat, da umweltfreundlich, verwendet werden. Salz sollte im Bereich der Gehwege nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel auf vereisten Treppen eingesetzt werden. Streugutrückstände müssen allerdings sobald wie möglich wieder beseitigt werden.
Laut Satzung sind nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Die winterliche Witterung bringt nicht nur Gefahren auf Straßen und Gehwegen mit sich. Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass trotz der seit einigen Tagen herrschenden Kälte das Eis auf den Gewässern im Stadtgebiet auf keinen Fall betreten werden darf. Die Eisschicht ist zu dünn, das Eis ist noch nicht tragfähig. Verbotsschilder sind aufgestellt. Das Ordnungsamt bittet unbedingt um Beachtung, da bei Betreten der Eisflächen Lebensgefahr besteht.
Gefährlich kann es am Wochenende auch in den Wäldern werden. Bei stark böigem Wind ist das Betreten lebensgefährlich. Es drohen Äste herab zu fallen, zumal die sich schon jetzt unter der Schneelast biegen.
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