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Pressemitteilung vom 01.03.2010
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Bekämpfung von Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch - Städtischer Bereich Wirtschaftsdelikte legt Jahresbericht 2009 vor
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Iserlohn. Die Schwarzarbeit boomt weiterhin. Auch in Iserlohn. Das zeigt der “Tätigkeitsbericht 2009", den der Bereich Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn jetzt in einem Pressegespräch vorgestellt hat. Die Auswertung der im Rathaus bearbeiteten Bußgeldfälle ergab, dass der legalen Wirtschaft im vergangenen Jahr mindestens rund 20,5 Millionen Euro Umsatz durch Schwarzarbeit entgangen ist.

Durch Schwarzarbeit werden letztlich legale Arbeitsplätze in großer Zahl vernichtet. Ziel der Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Leistungsmissbrauchs durch die Kommune ist daher in erster Linie der Erhalt der legal arbeitenden Betriebe. Insofern trägt die Arbeit des Bereiches Wirtschaftsdelikte auch dazu bei, neue Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen.

31 Bußgeldverfahren (Vorjahr 54) wurden im vergangenen Jahr rechtskräftig abgeschlossen. Insgesamt wurden Bußgelder von rund 308.000 Euro (Vorjahr rund 213.000 Euro) verhängt. Tatsächlich gingen bis zum Jahresende 2009 zirka 161.000 Euro (Vorjahr 183.000 Euro) bei der Stadtkasse ein. Beim Thema Missbrauch von Sozialleistungen konnten durch die Arbeit des Bereiches Wirtschaftsdelikte im letzten Jahr rund 180.000 Euro (Vorjahr 480.000 Euro) eingespart werden. Vor allem ging es dabei um Betrug durch Personen, die einer Arbeit nachgingen, dies aber gegenüber dem Sozialleistungsträger verschwiegen hatten. Die Leistungen wurden auf Grund der Ermittlungen gekürzt oder eingestellt. Die zu Unrecht erhaltenen Gelder müssen natürlich zurückgezahlt werden. Zusammengerechnet wurde auch im letzten Jahr ein enormer Schaden für die Allgemeinheit durch die Arbeit der städtischen Fahnder vereitelt. Das “Ermittlungsvolumen” aus verhängten Bußgeldern und Leistungsmissbrauch beträgt zusammen 488.000 Euro (308.000 Euro Bußgelder / 180.000 Euro Leistungsmissbrauch).

Doch bei Aufdeckung und Ahndung bleibt es nicht allein. Ein besonderes Anliegen der Schwarzarbeitsfahnder ist auch, die illegal Tätigen auf den “Pfad der Tugend” zurückzuführen. Beratung und Hilfestellung bei der Legalisierung ihres Gewerbes in Zusammenarbeit mit Handwerkskammer und Kreishandwerkerschaft gehören daher auch zu den Aufgaben des städtischen Bereiches Wirtschaftsdelikte.

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