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Iserlohn.
Die Stadt Iserlohn hat die Bauvoranfrage zum Bau einer Moschee an der Straße Barendorfer Bruch positiv beschieden. Den entsprechenden Vorbescheid hat die Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege heute an die Ahmadiyya-Gemeinde versandt. Die anliegenden Grundstücksnachbarn wurden über diesen Bescheid ebenfalls schriftlich informiert.
Dass die Entscheidung der Vorprüfung wahrscheinlich positiv ausfallen würde, hatte Olaf Pestl, Leiter des Ressorts Planen, Bauen, Umwelt- und Klimaschutz, bereits bei der Informationsveranstaltung im Forum der Gesamtschule am 16. März angekündigt: “Bisher gibt es bei der Prüfung der Bauvoranfrage weder aus planungsrechtlicher noch aus bauordnungsrechtlicher Sicht Gründe, die gegen den Bau der Moschee sprechen,” hatte er vor rund 200 Besuchern erläutert.
Abdullah Uwe Wagishauser, Bundesvorsitzender von Ahmadiyya Muslim Jamaat, hatte an dem Abend für die örtliche Ahmadiyya-Gemeinde erklärt, dass sie im Falle eines positiven Vorbescheides umgehend das Gründstück, das sich im Besitz von privaten Eigentümern befindet, erwerben wolle. Anschließend solle der Bauantrag bei der Stadt Iserlohn gestellt werden. Nach seiner Schätzung könne das, wenn alles gut laufe, in drei Monaten der Fall sein.
Bei der Vorprüfung ging es zunächst darum, festzustellen, ob das Bauvorhaben mit der beabsichtigten Nutzung in dem Gebiet überhaupt genehmigungsfähig ist. Für den Bauantrag müsste die Ahmadiyya-Gemeinde als Antragstellerin detaillierte und differenzierte Unterlagen einreichen (u. a. amtlicher Lageplan, Bau- und Betriebsbeschreibung, vermaßte Bauzeichnungen). Ebenso würde geprüft, ob die Abstandsflächen eingehalten werden und ob die Erschließung des Grundstückes gesichert wäre. Erst wenn keine öffentlich-rechtlichen Belange mehr gegen den Bau sprächen, könnte die Stadt Iserlohn die Erlaubnis zum Bau der Moschee geben.
“Wir werden auch weiterhin über jede neue Entwicklung in dieser Angelegenheit informieren. Die kontroverse, aber überwiegend sachliche Diskussion beim Info-Abend hat uns bestätigt, dass es Vorbehalte, auch Sorgen und Befürchtungen im Zusammenhang mit dem geplanten Moscheebau gibt. Wir nehmen diese sehr ernst und sehen uns als Verwaltung in der Pflicht, weiterhin offensiv zu informieren, auch wenn dies bei einem Bauantragsverfahren normalerweise nicht üblich ist,” so Olaf Pestl.
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