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Pressemitteilung vom 04.06.2010
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Internetdienst Google Street View: Bürger haben Widerspruchsrecht - Muster für Widerspruch auf städtischer Homepage
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Iserlohn.

Google befährt seit dem Jahre 2008 die Straßen der Städte und Gemeinden in Deutschland mit Fahrzeugen, auf denen sich Kameras befinden, um Straßenpanoramen für den Internetdienst Google Street View aufzunehmen. Das Unternehmen beabsichtigt, die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten für jeden sichtbar im Internet zu veröffentlichen. Die Ängste und Bedenken, die sich teilweise in der Öffentlichkeit artikulieren, sind nicht unbegründet, da so Personen und Grundstücke plötzlich für eine weltweite Öffentlichkeit sichtbar sind.

Aus diesen Gründen empfiehlt das Bundesverbraucherschutzministerium den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können.

Ein Muster für einen Widerspruch und weitere Einzelheiten, insbesondere zur datenschutzrechtlichen Bewertung des Vorhabens von Google, gibt es auf der Homepage der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de (Stichwort "Aktuelles") oder sind bei der Information im Foyer des Rathauses am Schillerplatz erhältlich.



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