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Pressemitteilung vom 11.06.2010
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Stadt Iserlohn verhängt Bußgelder für Schwarzarbeit beim Bau
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Iserlohn. Aufgrund mehrerer Anzeigen wegen des Verdachts der Schwarzarbeit beim Umbau eines Altbaus in Iserlohn leitete der städtische Bereich Wirtschaftsdelikte ein Ermittlungsverfahren gegen den Bauherrn ein. Da Arbeiten auf der Baustelle überwiegend zu marktuntypischen Zeiten stattfanden, wurde das Objekt über längere Zeit beobachtet. Dabei stellte sich heraus, dass dort mehrere Personen ohne die übliche Arbeits- und Sicherheitsbekleidung tätig waren. Auch gab es keine Firmenhinweise an der Baustelle. Mit Beschluss des Amtsgerichts Iserlohn durchsuchten die städtischen Ermittler schließlich den Altbau. Dabei konnten sie umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmen. Die Auswertung der Unterlagen führte zu einem Bußgeld wegen Beauftragung mit Schwarzarbeit in Höhe von 12 000 Euro. Die vom Bauherrn beauftragten Personen hatten weder ein entsprechendes Gewerbe angemeldet noch waren sie aufgrund mangelnder fachlicher Qualifikation bei der Handwerkskammer registriert.

Ein weiteres Ermittlungsverfahren nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung richtete sich auf Grund einer Anzeige gegen ein Bauunternehmen. Dies war gerade damit beschäftigt, ein Wohnhaus mit Garagen in Iserlohn zu errichten. Dort führten die städtischen Mitarbeiter umgehend eine Baustellenkontrolle durch und nahmen die Personalien der Bauarbeiter auf. Die Nachfolgeermittlungen ergaben, dass die Firma das gefahrgeneigte Maurer- und Betonbauerhandwerk ausführte, ohne einen entsprechend bei der Handwerkskammer registrierten, fachlich qualifizierten Betriebsleiter zu beschäftigen. In Absprache mit dem Bauherrn wurde die Baustelle bis zum Nachweis einer fachlich qualifizierten Baufirma vorübergehend stillgelegt. Gegen das Bauunternehmen wurde ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 12 000 Euro verhängt.

Beide Verfahren konnten inzwischen rechtskräftig und kassenwirksam abgeschlossen werden.

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