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Iserlohn.
Alle Kinder, die bis einschließlich 1. Oktober 2011 das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 1. August 2011 schulpflichtig und müssen für eine Grundschule angemeldet werden. Kinder, die nach dem 1. Oktober 2011 sechs Jahre alt werden, können in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind.
Alle Eltern haben bereits auf dem Postweg Informationen über die Anmeldung ihrer Schulanfänger sowie ein Anmeldeformular erhalten.
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt zentral bei der Schulverwaltung der Stadt Iserlohn. Vom 27. September bis 8. Oktober werden dort montags bis freitags jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr die Anmeldungen entgegen genommen. Das ausgefüllte Anmeldeformular kann auch mit der Post an den Bereich Schulverwaltung, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, gesandt oder in den Bürgerservice-Stellen in Letmathe, Von-der-Kuhlen-Straße 14, und in Hennen, Hennener Bahnhofstraße 20 a, sowie in den Schulen abgegeben werden. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen des Bereiches Schulverwaltung gerne persönlich oder telefonisch unter der Rufnummer 02371 / 217-1853 zur Verfügung.
Grundsätzlich können die Eltern im Rahmen der Aufnahmekapazität ihre Kinder für eine Grundschule ihrer Wahl anmelden; hierzu gehört auch die katholische Bekenntnisschule. Jedes Kind hat einen vorrangigen Anspruch auf die Aufnahme in die wohnortnächste Schule. Im Zusammenhang mit der freien Schulwahl bieten die Iserlohner Grundschulen allen Eltern ausdrücklich an, sich vorab in der jeweiligen Schule über deren pädagogische Arbeit zu informieren. Die Eltern, die ihr Kind bei der Schulverwaltung angemeldet haben, werden zusammen mit ihren künftigen Schulkindern Ende Oktober/Anfang November von der gewünschten Grundschule eingeladen. Die Schulleitung entscheidet dann über die Aufnahme der Kinder.
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