Am 1. November wird der bisherige Personalausweis durch einen Personalausweis im Scheckkartenformat abgelöst. Die Funktionen des neuen Personalausweises bieten viele Anwendungsmöglichkeiten insbesondere in der Online-Welt.
Durch einen Chip im Personalausweis können sich Bürgerinnen und Bürger künftig “online ausweisen”. Der Inhaber des neuen Personalausweises kann zum Beispiel Vertragsabschlüsse und Behördengänge einfach und bequem von zu Hause aus über das Internet erledigen.
Möglich wird das mit der sogenannten eID-Funktion (eID=electronic Identity). Die persönlichen Daten und ein Lichtbild werden auf dem Chip gespeichert und können somit die Identität im Internet und an Automaten sicherstellen. Als weiteres Identifikationsmerkmal können auf dem Chip Fingerabdrücke gespeichert werden. Jeder Bürger kann jedoch frei entscheiden, ob er dies möchte.
Neben der eID-Funktion verfügt der neue Personalausweis über eine Unterschriftenfunktion. Mit der digitalen Unterschrift können Verträge, Anträge und Urkunden online unterzeichnet werden.
Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf des bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Ein vorzeitiger “Umtausch” vor Ablauf der Gültigkeit ist aber möglich. Wer noch bis zum 29. Oktober einen Personalausweis beantragt, erhält den alten zum Preis von acht Euro. Die Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises bis sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beträgt dreizehn Euro. Der neue Personalausweis kostet 28,80 Euro.
Weitere Informationen rund um den neuen Personalausweis gibt es beim Bürgerservice der Stadt Iserlohn oder auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums www.personalausweisportal.de.