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Münster,10.12.2010

Münster ist die erste Wahl
Anmeldung mit Hauptwohnung bis 30. Dezember / Infos zur Zweitwohnungssteuer

Münster (SMS) Münster ist die erste Wahl. Diese Entscheidung haben für sich bereits einen Tag nach dem Ratsbeschluss zur Zweitwohnungssteuer die ersten Einwohner (am Donnerstag, 9. Dezember) getroffen und ihre Neben- zur Hauptwohnung gemacht. Das geht ganz einfach, nicht einmal ein Formular muss dazu ausgefüllt werden: Man geht in eines der neun städtischen Bürgerbüros, legt den Personalausweis vor und unterschreibt die Erklärung, dass Münster der Hauptwohnsitz ist.

Nach dem Meldegesetz befindet sich der erste Wohnsitz dort, wo man überwiegend lebt. Das kann sich im Lauf der Zeit ändern. Zum Beispiel melden sich Studierende häufig mit Nebenwohnung an, sie wollen in Münster ja "nur" ihren Hochschulabschluss machen. Aber schon nach ein oder zwei Semestern können sie sich kaum noch vorstellen, jemals woanders als in dieser Stadt zu wohnen - sie leben eindeutig "überwiegend" in Münster.

Im ersten Quartal 2011 erhalten alle zirka 30 000 Münsteraner mit Zweitwohnsitz einen Erhebungsbogen. Diese "Erklärung zur Zweitwohnungssteuer" ist ausgefüllt an die Stadtverwaltung zurückzuschicken. Sie ist Grundlage für den Bescheid über die Zweitwohnungssteuer, die ab 1. Mai 2011 in Höhe von zehn Prozent der Kaltmiete fällig ist.

Wer die Zweit- zur Erstwohnung macht, tritt übrigens keine bürokratische Lawine los. Ob man in Münster mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet ist, spielt keine Rolle für die Kranken-, Pflege-, Renten- oder Lebensversicherung, für Zahlungen an die GEZ oder für Kindergeldansprüche der Eltern. Es muss auch kein neuer BaföG-Antrag gestellt werden. Die Anschrift der Eltern kann unverändert als Korrespondenz-Adresse etwa gegenüber der Hochschule dienen.

Wer seinen ersten Wohnsitz in Münster hat, für den gilt: Hier werden Pässe und Ausweise ausgestellt und geändert, hier wird der Wagen zugelassen, als Inhaber einer Hauptwohnung bekommt man in ausgewiesenen Gebieten außerdem einen Bewohner-Parkausweis. Außerdem befindet sich das für die Steuererklärung zuständige Finanzamt am Ort der Hauptwohnung.

Alle, die sich bis 30. Dezember mit Hauptwohnsitz anmelden, erhalten als Dankeschön eine DVD mit zwei "Wilsberg"-Krimis. Christiane Tebbe vom Bürgerbüro Mitte: "Wir haben schon etliche DVDs ausgehändigt - und dafür ein Lächeln erhalten." Das Presseamt hat im Portal www.muenster.de Infos zur Zweitwohnungssteuer bereitgestellt. Telefonische Auskunft zum Melderecht gibt das Bürgeramt (Tel. 4 92-33 33), zur Zweitwohnungssteuer das Amt für Finanzen und Beteiligungen (Tel. 4 92-22 25).


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