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Iserlohn.
Bis Ende Februar hatte die Stadt Iserlohn Gebäudeeigentümern die Möglichkeit eingeräumt, so genannte Schwarzbauten selbst bei der Bauaufsicht im Rathaus anzuzeigen, damit geprüft werden kann, ob eine nachträgliche Baugenehmigung möglich ist.
Rund 400 Bürger haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Die Bauaufsichtsbehörde wertet die vorliegenden Daten jetzt aus und prüft, ob jeweils das Stellen eines Bauantrages überhaupt erfolgversprechend ist und ob nachträglich eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Bei größeren zusammenhängenden Flächen ist es eventuell möglich, mit dem Aufstellen von Bebauungsplänen Abhilfe zu schaffen. Nach Schätzung der Verwaltung wird die Überprüfung der angezeigten Fälle etwa bis Mitte des Jahres andauern.
Vorrangiges Ziel der Stadt ist dabei wie schon mehrfach betont, die Schwarzbauten nachträglich zu genehmigen. Sollte jedoch eine Baugenehmigung nicht erteilt werden können, so wird es auch Abrissverfügungen geben. “Doch auch in diesen Fällen wird die Bauaufsichtbehörde prüfen, ob und wie ein Rückbau sozialverträglich und mit Augenmaß erfolgen kann”, verspricht Olaf Pestl, zuständiger Ressortleiter im Iserlohner Rathaus. Auch wenn die Frist für eine Selbstanzeige verstrichen ist, bedeutet dies nicht, dass Schwarzbauten nicht mehr angezeigt werden können. Jeder Hauseigentümer kann gegen eine geringe Gebühr Akteneinsicht zu seinem Gebäude nehmen und selbst überprüfen, ob sich auf seinem Grundstück ungenehmigte Gebäude befinden. Akteneinsichten können bei Birgit Stracke (Telefon 02371 / 217-2513) und Sabine Habeck (Telefon 217-2514) von der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege im Rathaus II am Werner-Jacobi-Platz schriftlich oder telefonisch beantragt werden.
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