"Der Minijob - da ist mehr für Sie drin!" lautet der Titel einer Broschüre, die von der Gleichstellungsstelle der Stadt Iserlohn soeben in aktualisierter Form neu herausgebracht worden ist.
Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden, das ist ganz klar festgelegt: Der Arbeitgeber darf Teilzeitbeschäftigte nicht wegen der Teilzeitarbeit gegenüber Vollzeitbeschäftigten unterschiedlich behandeln, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Das Vorliegen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ist kein sachlicher Grund. Da in Minijobs überwiegend Frauen arbeiten, sehen die Gerichte in einer Benachteiligung dieser Arbeitnehmerinnen häufig auch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, die vom Gesetz her verboten ist.
Die Broschüre informiert über die wichtigsten Regelungen des Steuerrechts und aus dem Bereich der Sozialversicherung sowie über viele Rechte, von denen Beschäftigte vielleicht glauben, dass sie ihnen nicht zustehen. Sie liegt im Rathaus und in anderen städtischen Einrichtungen aus und ist kostenfrei.