Bei öffentlichen Veranstaltungen und Festivitäten führen Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes regelmäßig Jugendschutzkontrollen durch, zum Beispiel auf Schützenfesten, Tanzveranstaltungen oder Kirmessen und natürlich auch beim Letmather Brückenfest am kommenden Wochenende.
Allen Eltern, die ihren minderjährigen Sprösslingen die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen oder den Diskothekenbesuch auch nach der gesetzlich erlaubten Uhrzeit ermöglichen wollen, rät das Ordnungsamt, ihnen eine so genannte "Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz" mitzugeben. Damit wird einer volljährigen Begleitperson für einen festlegten Zeitraum die Erziehungsverantwortung übertragen. Ein entsprechendes Formular kann über die Homepage der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de unter dem Suchbegriff "Erziehungsbeauftragung" heruntergeladen werden.
Jugendliche, die bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt keine Erziehungsbeauftragung vorweisen können, werden von den Ordnungsamtsmitarbeitern in die Obhut ihrer Eltern übergeben. Zudem wird eine entsprechende Mitteilung an das Jugendamt gemacht.
Für weitere Informationen zum Thema Jugendschutz steht die Leiterin der Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Alexandra Carius unter der Rufnummer 02371 / 217-1630 gern zur Verfügung.