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Iserlohn.
Fast 31.000 Grundbesitz-Abgabenbescheide verschickt der Bereich Steuern und Gebühren der Stadt Iserlohn in den nächsten Tagen an die Iserlohner Grundstücks- und Wohnungseigentümer. Mit diesen Bescheiden werden die Grundsteuern einschließlich Zuschlag für Straßenreinigung und Winterdienst sowie die Gebühren für Abfallbeseitigung und Entwässerung, festgesetzt.
Während es bei den Gebühren für die Abfallbeseitigung keine Veränderungen zum Vorjahr gibt, stiegen die Abwassergebühren geringfügig beim Schmutzwasser von 2,32 auf 2,37 Euro pro Kubikmeter, beim Regenwasser von 0,68 auf 0,69 Euro pro Quadratmeter. Auch der Zuschlag zur Grundsteuer für Straßenreinigung und Winterdienst musste angehoben werden, da die extremen, langandauernden Winterverhältnisse im Jahr 2010 eine Steigerung der Kosten um rund eine Million Euro verursacht hatten.
Um hier die Erhöhung der Gebühren möglichst niedrig zu halten, hat der Bereich Steuern und Gebühren bei der Schätzung der erforderlichen Steuereinnahmen im November vergangenen Jahres dennoch einen "normalen" Winterverlauf unterstellt, was sich auch zu bestätigen scheint. Der Mehraufwand aus 2010 wurde auf zwei Jahre verteilt. So ergab sich bei Grundsteuer A und B jeweils eine Erhöhung um fünf bzw. elf Prozentpunkte. Auf der städtischen Homepage unter www.iserlohn.de (Bürgerservice / Anliegen von A -Z / Stichwort Grundbesitzabgaben) kann sich jeder über die Kalkulation der Finanzmittel informieren.
Erfahrungsgemäß möchten sich in den ersten Tagen nach der Zustellung der Abgabenbescheide viele Grundstückseigentümer persönlich oder telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Rathaus in Verbindung setzen. Die Stadt bittet daher um Verständnis, falls es dabei zu längeren Wartezeiten kommt.
Weiterhin weist der Bereich Steuern und Gebühren darauf hin, dass die in den Steuerbescheiden festgesetzte Grundsteuer auf dem Einheitswert- und Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamtes beruht. An diese Festsetzung ist die Stadt Iserlohn gebunden. Deshalb können auch Entscheidungen in dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes nur durch Anfechtung dieses Bescheides und nicht durch Anfechtung des städtischen Grundsteuerbescheides angegriffen werden. Anträge auf Änderung oder Aufhebung des Einheitswertbescheides müssen direkt an das Finanzamt gerichtet werden.
Die Stadt Iserlohn bietet auch weiterhin Eigentümern die Möglichkeit, ihre Hausakten in digitalisierter Form bei der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege gegen ein entsprechendes Entgelt zu erwerben. Ein entsprechendes Antragsformular ist auf der Rückseite des Anschreibens an die Grundstückseigentümer abgedruckt.
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