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Pressemitteilung vom 09.02.2012
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Erstmals keine Vorauszahlungsbescheide bei der Gewerbesteuer
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Iserlohn.

Anders als in den Vorjahren werden in diesem Jahr erstmals keine besonderen Vorauszahlungsbescheide zum Jahresbeginn an die rund 1.500 Gewerbesteuerzahler in Iserlohn verschickt. Das teilt der Bereich Steuern und Gebühren der Stadt Iserlohn mit. Damit reagiert die Stadt auf den mehrfach von Gewerbetreibenden und Steuerberatern geäußerten Vorschlag, durch Verzicht auf diese Bescheide Kosten zu reduzieren.

Für den Wegfall dieser "zusätzlichen" Bescheide spricht auch, dass bereits seit Jahren die Gewerbesteuerbescheide regelmäßig auch die Festsetzung der Vorauszahlung zum Zahlungstermin 15. Februar des jeweiligen Folgejahres enthalten.

Der Bereich Steuern und Gebühren weist nochmals auf diese Neuerung hin und bittet darum, die im Vorjahresbescheid enthaltene Festsetzung ab dem 15. Februar 2012 zu beachten, damit verspätete Zahlungen nicht zu Säumniszuschlägen und Mahngebühren führen.



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