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Pressemitteilung vom 14.05.2012
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"Wildes" Entsorgen von Grünabfällen ist kein Kavaliersdelikt
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Iserlohn.

Es ist unverkennbar, die Natur ist wieder in Schwung gekommen und viele Grundstückseigentümer, Hobby- und Kleingärtner sind in ihren Gärten aktiv. Dabei fallen in der Regel vemehrt Grünabfälle an: Schnittgut von Hecken und Sträuchern und vor allem regelmäßig Rasenschnitt.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Grünabfälle "wild" entsorgt, also zum Beispiel an Böschungen, in Straßengräben oder auch in Wald und Flur abgeladen werden, so die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz im Iserlohner Rathaus. Diese Art der Entsorgung wird, obwohl nicht erlaubt, oftmals als unproblematisch angesehen. Dies aber ist ein Irrtum. Nicht nur die Landschaft wird dabei verunstaltet. Grünabfälle ersticken auch wildlebende Pflanzen und tragen zur Überdüngung des Bodens bei. Weiterhin besteht die Gefahr, dass sich nichtheimische Pflanzen verbreiten können. Diese können für einheimische Arten große Gefahren darstellen.
Wer Grünabfall "wild entsorgt", verstößt gegen die Satzungen des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung (ZfA), das Abfall- und das Landschaftsrecht und gegebenenfalls auch gegen das Wasser- und Forstrecht und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die selbstverständlich geahndet werden kann.
Dabei ist die Entsorgung von Grünabfällen in Iserlohn so einfach. Da sind zunächst die beiden Bringhöfe an der Corunnastraße 50 und an der Untergrüner Straße, wo derartige Abfälle angeliefert werden können. Auch die Firma Lobbe nimmt auf ihrem Betriebshof in Sümmern (Gewerbegebiet Rombrock, Hegestück 20) Grünabfälle entgegen. Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit bieten zahlreiche im Stadtgebiet aufgestellte Grünabfall-Container, zu denen die Abfälle selbst angeliefert werden können. Und schließlich gibt es noch den Service der Grünabfallabfuhr, bei der in den Monaten März bis Anfang Dezember zu feststehenden Terminen Grünabfälle vor der Haustür abgeholt werden.
Eine illegale Entsorgung von Grünabfällen muss also wirklich nicht sein. Hinzu kommt: Die Beseitigung illegaler Müllkippen bezahlen alle Iserlohner über ihre Abfallgebühren.

Weitere Informationen zur Grünabfallentsorgung gibt es bei der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Iserlohn unter den Rufnummern 02371 / 217-2941 oder -2948, beim ZfA unter der Rufnummmer 02371 / 966940, im Abfallkalender oder im Internet unter www.zfa-iserlohn.de.



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