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Pressemitteilung vom 20.07.2012
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Städtisches Jugendamt: 50-fache "Elternschaft" als Vormund
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Iserlohn.

Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, brauchen jemanden, der die Verantwortung für sie übernimmt und für sie entscheidet. Normalerweise ist dies die Aufgabe der Eltern.

Manchmal aber können Eltern diese Verantwortung für ihre Kinder aus unterschiedlichsten Gründen nicht übernehmen, sei es, dass sie sich nicht ausreichend um ihre Kinder kümmern, sie schlagen oder misshandeln. Und was wird aus den Kindern, deren Eltern versterben? In all diesen Fällen überträgt das Familiengericht die Verantwortung, die so genannte elterliche Sorge, ganz oder teilweise einem Vormund.

Eine minderjährige Mutter bekommt automatisch einen Vormund zur Seite gestellt, der sie bei der gesetzlichen Vertretung ihres Kindes unterstützt. Ist der Vater des Kindes bereits volljährig, kann dieser das Sorgerecht übernehmen. Manchmal fühlen sich Eltern der Verantwortung für ihre Kinder nicht gewachsen und willigen in eine Adoption ein. Bis diese wirksam ist, wird ebenfalls eine Vormundschaft eingerichtet.

Nach den aktuellen Neuerungen des Vormundschaftsgesetztes hat der Vormund die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten. Das bedeutet, dass er alle wichtigen Dinge des Lebens für das Kind entscheidet. Dazu zählen zum Beispiel die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder Einrichtung, die Schulwahl, die rechtliche Vertretung bei Vertragsabschlüssen oder die Einwilligung bei medizinischen Eingriffen, wie Narkosen und Operationen. Die Kinder und Jugendlichen werden hierbei altersentsprechend beteiligt.

In Iserlohn werden die Vormundschaften überwiegend dem Jugendamt der Stadt übertragen. Die Sozialpädagogin Christina Devcic, die Sozialarbeiterin Martina Weeke-Schmidt sowie der Verwaltungsbeamte Stefan Hornischer und der Verwaltungsfachangestellte Jürgen Stenner wurden von Jugendamtsleiter Kai Maibaum persönlich zu Vormündern bestellt. Die Vormünder führen diese in eigener Verantwortung aus und dürfen bei einer Vollzeitstelle nicht mehr als 50 Kinder betreuen. Normalerweise treffen sich die Vormünder jeweils einmal im Monat mit "ihren" Kindern. Da sie oftmals deren einzige Bezugsperson sind, stehen ihnen Gelder zur Verfügung mit denen sie zum Beispiel den Kindern kleine Geschenke machen oder etwas mit ihnen unternehmen können.

Die vielen verschiedenen Aufgaben machen die Arbeit der Vormünder zu einer stetigen Herausforderung, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Das Wichtigste an ihrer Arbeit ist den vier städtischen Bediensteten stets, die Kinder nicht aus dem Blick zu verlieren und im Sinne des Kindeswohls zu handeln.

Ansprechpartner für das Thema Vormundschaft ist im Iserlohner Rathaus Jürgen Stenner, Leiter der Abteilung Beistandschaften und wirtschaftliche Jugendhilfe, Telefon 02371 / 217-2213.



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