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Pressemitteilung vom 24.01.2013
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Grundbesitz-Abgabenbescheide für 2013 werden verschickt
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Iserlohn.

Fast 32.000 Grundbesitz-Abgabenbescheide verschickt der Bereich Steuern und Gebühren der Stadt Iserlohn in den nächsten Tagen an die Iserlohner Grundstücks- und Wohnungseigentümer. Mit diesen Bescheiden werden die Grundsteuern einschließlich Zuschlag für Straßenreinigung und Winterdienst sowie die Gebühren für Abfallbeseitigung und Entwässerung, festgesetzt.  

Anders als noch im Vorjahr enthalten in diesem Jahr die Grundbesitzabgabenbescheide für die meisten Eigentümer eine Verringerung der Belastung gegenüber dem Vorjahr. So sinken die Abwassergebühren von 2,37 auf 2,23 Euro je Kubikmeter beim Schmutzwasser und von 0,69  auf 0,64 Euro je Quadratmeter beim Regenwasser. Die Abfallbeseitigungsgebühren sinken um durchschnittlich 2,24 Prozent.  

Die Grundsteuer bleibt gegenüber 2012 unverändert, wenn sich der vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag nicht erhöht. Hier weist der Bereich Steuern und Gebühren darauf hin, dass die in den Steuerbescheiden festgesetzte Grundsteuer auf dem Einheitswert- und Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamtes beruht. An diese Festsetzung ist die Stadt Iserlohn gebunden. Deshalb können auch Entscheidungen in dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes nur durch Anfechtung dieses Bescheides und nicht durch Anfechtung des städtischen Grundsteuerbescheides angegriffen werden. Anträge auf Änderung oder Aufhebung des Einheitswertbescheides müssen direkt an das Finanzamt gerichtet werden. Auf der städtischen Homepage unter www.iserlohn.de (Bürgerservice / Anliegen von A -Z / Stichwort Grundbesitzabgaben) kann sich jeder über die Kalkulation der Finanzmittel informieren.

Erfahrungsgemäß möchten sich in den ersten Tagen nach der Zustellung der Abgabenbescheide viele Grundstückseigentümer persönlich oder telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Rathaus in Verbindung setzen. Die Stadt bittet daher um Verständnis, falls es dabei zu längeren Wartezeiten kommt.





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