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Iserlohn.
Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 16. Juli die Änderungssatzung für die Erhebung von Elternbeiträgen unter anderem für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) und die Betreuung von 8 bis 13 Uhr beschlossen. Welchen neuen Beitrag Eltern ab 1. August zahlen müssen, können sie ab sofort online ermitteln. Die Stadt Iserlohn bietet auf ihrer Homepage dazu einen neuen Beitragsrechner an. Unter www.iserlohn.de wird nach Eingabe des Jahresbruttoeinkommens der Beitrag - gestaffelt nach den unterschiedlichen Betreuungsarten – errechnet. Dort sind auch weitere Informationen für die Berechnung des anzugebenden Einkommens veröffentlicht. Das Ressort Generationen und Bildung empfiehlt daher, vor der Eingabe unbedingt diese Hinweise zu beachten. Kernpunkt der neuen Gebührenregelung ist, dass, sofern mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig Angebote in OGS, Schule von 8 bis 13 Uhr, Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege nutzen, nur für ein Kind der Beitrag erhoben wird. Ergeben sich bei diesen Kindern durch unterschiedliche Betreuungsformen verschiedene Beiträge, so ist der jeweils höhere Beitrag zu leisten.
Für die in gleicher Ratssitzung beschlossene Änderung der Elternbeiträge für die Angebote in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird in Kürze ein eigener Beitragsrechner folgen. Die Stadt Iserlohn wird rechtzeitig darüber informieren.
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