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Meldung vom 17.07.2013
Vorsicht beim Kauf von exotischen Souvenirs Einfuhr- und Besitzverbote für geschützte Tiere und Pflanzen Ferienzeit, Urlaubszeit... Damit die Erinnerung an die schönsten Wochen des Jahres auch nach Reisen in exotische Länder ungetrübt bleibt, gibt Rolf Rachuba von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen ein paar wichtige Tipps für den Kauf von Souvenirs. Beim Erwerb von exotischen Andenken in fernen Urlaubsländern ist Vorsicht geboten, denn nicht selten sind es ausgestopfte Tiere oder aus Tierteilen hergestellte Gegenstände, die dem Urlauber in der Fremde als Besonderheit angeboten werden. Zurückhaltung ist dabei wichtig, denn vieles von dem, was in den Urlaubsländern zum Kauf angeboten wird, darf nicht ohne Weiteres aus- und eingeführt werden. Ausgestopfte Meeresschildkröten, Elfenbeinschmuck und -schnitzereien beispielsweise gehören dazu. Auch Taschen oder Schuhe aus Schlangen- und Krokodilleder, Raubtierfelle und -pelze fallen unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Lebende oder tote Tiere und Pflanzen gefährdeter Arten unterliegen damit besonderen Im- und Exportbeschränkungen. Rolf Rachuba: „Wer gegen das Übereinkommen verstößt, kann bei der Rückreise in die Heimat böse Überraschungen erleben.“ Unter dasWashingtoner Artenschutzübereinkommen fallen mehr als 5.000 Tier- und ca. 28.000 Pflanzenarten. Es regelt nicht nur den Handel mit lebenden Tieren und Pflanzen, sondern auch mit toten Exemplaren, deren Teilen oder aus ihnen hergestellten Erzeugnissen. Die Ausfuhr solcher Souvenirs aus dem Urlaubsland und die Einfuhr nach Deutschland sind in den meisten Fällen nur mit Dokumenten erlaubt, die aber in der Kürze eines Urlaubs kaum beschafft werden können. So kann es geschehen, dass die erworbenen Gegenstände schon beim Verlassen des Urlaubslandes oder bei der Einreise nach Deutschland, aber auch noch deutlich danach beschlagnahmt und eingezogen werden. Wer einen solchen Verstoß begeht, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Dies gilt besonders bei der Mitnahme lebender Tiere und Pflanzen von besonders geschützten Arten. Rolf Rachuba vom Kreis rät deshalb: „Schenken Sie Ihr Interesse auf Urlaubsreisen lieber den Andenken, die der Tier- und Pflanzenwelt des Urlaubslandes keinen Schaden zufügen und deren Kauf dazu häufig auch das örtliche Handwerk fördert. Textilien, Metallwaren, Holzschnitzereien, Keramik oder Steinschmuck sind durchaus gut geeignet, um sich an einen schönen Urlaub zu erinnern.“ Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Katharina Krazewski, Telefon: 02361/534612, katharina.krazewski@kreis-re.de Die Kreisverwaltung Recklinghausen im Überblick Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben. In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis“, wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland. Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr. Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de. Herausgeber: Kreis Recklinghausen Öffentlichkeitsarbeit 45655 Recklinghausen Telefon: 0 23 61 / 53 45 12 Web: http://www.kreis-re.de E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
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