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Pressemitteilung vom 11.12.2013
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Verkehrsregelung zum Kinderweihnachtsdorf: Fluchtwege freihalten
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Iserlohn.

Für die Zeit des Kinderweihnachtsdorfes, das vom 12. bis 16. Dezember auf dem Iserlohner Marktplatz stattfindet, hat die Straßenverkehrsabteilung der Stadt Iserlohn verschiedene Verkehrsregelungen angeordnet.
Unter anderem wurden Regelungen für notwendige Fluchtwege aus den Weihnachtsdorf-Zelten getroffen. Diese Fluchtwege führen zum Teil direkt auf die Wasserstraße. Aus Sicherheitsgründen wurde daher für den Bereich der Wasserstraße ein absolutes Haltverbot eingerichtet. Dieser Bereich wird durch die Überwachungskräfte intensiv kontrolliert. Ggf. werden Verwarngelder ausgesprochen und nötigenfalls Abschleppmaßnahmen angeordnet.

                                                                                         



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