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Pressemitteilung vom 17.01.2014
Platzhalter Rathaus I
Schillerplatz 7
58636 Iserlohn
Tel.: 02371/217-1251
Fax: 02371/217-2992
Mail:pressestelle@iserlohn.de Internet:www.iserlohn.de
Ehrenamtskarten aus 2011 ungültig – Neue Karten im Rathaus beantragen
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Iserlohn.

Die Stadt Iserlohn weist darauf hin, dass die im Jahr 2011 ausgestellten Ehrenamtskarten zum Ende des vergangenen Jahres ihre Gültigkeit verloren haben. Sie können im Ressort Generationen und Bildung neu beantragt werden. Die Anträge stehen auf der städtischen Homepage www.iserlohn.de (Soziales /Ehrenamtskarte anklicken) zum Download zur Verfügung und sind in den Rathäusern erhältlich. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei Nicole Behlau in der Abteilung Senioren und Menschen mit Behinderung im Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12 (Erdgeschoss, Zimmer 009), Telefon 02371 / 217‑2083, E-Mail: nicole.behlau@iserlohn.de.

Die Ehrenamtskarte NRW ist ein Instrument der Landesregierung Nordrhein‑Westfalen zur Anerkennung von besonderem ehrenamtlichem Engagement. Sie wurde in Iserlohn im Verbund mit allen Städten des Märkischen Kreises im Jahr 2010 eingeführt. Karteninhaber erhalten Vergünstigungen in Form von Preisnachlässen in Geschäften, in Kultur‑ und Sporteinrichtungen sowohl in Iserlohn als auch in allen an der Initiative teilnehmenden Städten in ganz Nordrhein‑Westfalen. Eine Übersicht der Vergünstigungen in Iserlohn gibt es ebenfalls auf der städtischen Homepage. Welche Vergünstigungen es landesweit mit der Ehrenamtskarte gibt, erfahren Interessierte auf der Homepage der Landesregierung www.engagiert‑in‑nrw.de

Voraussetzung für die Ausstellung einer Ehrenamtskarte ist eine ehrenamtliche Betätigung von fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr. Dieses Engagement ist für zwei zurück liegende Jahre im Antragsvordruck durch zwei Unterschriften entsprechend zu bestätigen. Die Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte beträgt jeweils drei Jahre.



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