|
Iserlohn.
Die Wahl des Iserlohner Integrationsrates rückt näher. Am Sonntag, 25. Mai, wenn die Europawahl und die Kommunalwahlen stattfinden, wird auch der nächste Integrationsrat gewählt. Den gemeinsamen Wahltermin hat der Landesgesetzgeber so festgelegt. Nachdem der Rat der Stadt auch die Wahlordnung und die Verfahrensregeln für die Iserlohner Integrationsratswahl verabschiedet hat, können nun die Kandidaten für die Wahl aufgestellt werden.
Am Donnerstag, 27. Februar, um 17 Uhr, beginnt im Rathaus am Schillerplatz (Erdgeschoss, Sitzungsraum 028) eine Informationsveranstaltung über die Voraussetzungen einer Kandidatur. Der amtierende Integrationsrat und die Stadt Iserlohn laden herzlich dazu ein. Wer sich für eine Kandidatur für den kommenden Integrationsrat interessiert, erhält dort alle Informationen über die einzelnen Verfahrensschritte.
Im Wesentlichen geht es um die Fragen zur Aufstellung einer Liste, einer Kandidatur als Einzelbewerber oder zu der möglichen Bestellung von persönlichen Stellvertretern. Mitarbeiter des Wahlamtes und der Geschäftsführung des Integrationsrates erläutern, wer gewählt werden kann und wer wahlberechtigt ist. Sie informieren auch über die notwendige Eintragung ins Wählerverzeichnis und welche Unterlagen dazu vorgelegt werden müssen.
Darüber hinaus können die Zuhörer selbstverständlich eigene Fragen zur Arbeit des Integrationsrates und zur Kandidatur stellen.
|