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Pressemitteilung vom 30.04.2014
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Integrationsratswahl: Eingebürgerte können bis 13. Mai Eintrag ins Wählerverzeichnis beantragen
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Iserlohn.

Am Sonntag, 25. Mai, werden zeitgleich mit der Europa- und der Kommunalwahl landesweit auch die Integrationsräte neu gewählt. Als kommunale, unabhängige Gremien haben sie die Aufgabe, die Interessen der Migratinnen und Migranten in den Kommunen zu vertreten.

Bei der Integrationsratswahl mitstimmen darf, wer am Wahltag

  • nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des  Grundgesetzes ist,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat.

Darüber hinaus muss derjenige am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet seinen rechtmäßigen Aufenthalt haben,
  • mindestens seit dem 9. Mai (sechzehnter Tag vor der Wahl) in Iserlohn seine Hauptwohnung haben.                 

Voraussetzung für die Stimmabgabe ist der Eintrag ins Wählerverzeichnis der Stadt Iserlohn. Iserlohnerinnen und Iserlohner, die einen ausländischen Ausweis besitzen, wurden bereits in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wer eingebürgert wurde, steht nicht automatisch im Wählerverzeichnis, kann aber auf Antrag eingetragen werden. Dieser Antrag muss bis spätestens zum 13. Mai (zwölfter Tag vor der Wahl) beim Wahlamt gestellt werden.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Integrationsratswahl werden bis zum 4. Mai als zweiseitiges Anschreiben mit der Post zugestellt. Wer bisher im Wählerverzeichnis eingetragen war, aber bis zum 4. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich an das Wahlamt der Stadt Iserlohn im Rathaus am Schillerplatz (Erdgeschoss, Zimmer 019), wenden. Ansprechpartnerinnen sind Jutta Heinrich, Telefon 02371 /  217-1660, Heike Marburger, Telefon 217-1661, und Sonja Lego, Telefon 217-1664.

Am Wahlsonntag 25. Mai findet die Wahl des Integrationsrates in Iserlohn erstmals in allen 85 Wahllokalen der Kommunalwahl-Stimmbezirke statt, so dass die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe nicht unterschiedliche Wahlräume aufsuchen müssen.
Die Stimmenauszählung für die Integrationsratswahl erfolgt nicht wie bei der Europawahl und der Kommunalwahl noch am Sonntagabend in den Wahllokalen, sondern zentral am Montag, 26. Mai, im Rathaus am Schillerplatz. Damit ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis auch in kleineren Stimmbezirken mit geringerem Ausländeranteil gewahrt bleibt.



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