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Iserlohn.
Am Sonntag, 15. Juni, findet im Märkischen Kreis die Stichwahl für den Landrat statt. Bei der Kommunalwahl am 25. Mai hatte Amtsinhaber Thomas Gemke (CDU) mit 48,68 Prozent die meisten Stimmen errungen. Das zweitbeste Ergebnis mit 31,38 Prozent erreichte Lutz Vormann von der SPD. Da keiner der beiden die erforderliche absolute Mehrheit bekommen hat, treten sie nun in der Stichwahl gegeneinander an. Für die Stichwahl sind in Iserlohn alle Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die auch bei der Kommunalwahl am 25. Mai wahlberechtigt waren. Das Wahlamt der Stadt Iserlohn weist darauf hin, dass keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt werden, die „alten“ behalten ihre Gültigkeit. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann dennoch in „seinem“ Wahllokal wählen gehen. Jeder, der im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, kann dort gegen Vorlage des Personalausweises seine Stimme abgeben. In Iserlohn werden am Sonntag, 15. Juni, wieder die gleichen Stimmbezirke wie beim ersten Wahlgang eingerichtet. Die Wahllokale haben wieder von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Briefwahl ist ab sofort möglich: Wer in seinem Briefwahlantrag für die Wahlen am 25. Mai bereits angekreuzt hatte, dass er im Falle einer Stichwahl ebenfalls Briefwahlunterlagen haben möchte, bekommt diese in den nächsten Tagen unaufgefordert per Post zugestellt.
Ansonsten ist das Verfahren wie gehabt: Wer die Briefwahl für die Stichwahl beantragen möchte, kann dies persönlich gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses und des ausgefüllten Briefwahlantrages (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) im Briefwahlbüro im Iserlohner Rathaus am Schillerplatz, 2. Untergeschoss, Zimmer U-205 (Eingang Lange Straße) erledigen. Wer seinen Briefwahlantrag persönlich im Rathaus stellt, hat zudem die Möglichkeit, sofort im Briefwahlbüro zu wählen oder die Briefwahlunterlagen gleich mitzunehmen.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind: montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr (am Freitag, 13. Juni, bis 18 Uhr).
Wer für einen anderen (zum Beispiel Ehepartner oder Eltern) Briefwahl beantragen möchte, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Sollen dem Bevollmächtigten die Briefwahlunterlagen auch ausgehändigt werden, muss dieser auch dazu ausdrücklich schriftlich bevollmächtigt sein. Ohne diese zusätzliche Vollmacht werden die Briefwahlunterlagen an die im Antrag angegebene Anschrift des Wahlberechtigten versandt. Bevollmächtigte dürfen nicht mehr als vier Personen vertreten.
Der Briefwahlantrag kann auch per Post (in einem ausreichend frankierten Briefumschlag) an die Stadt Iserlohn, Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, gesandt werden. Wer möchte, kann den Antrag auch online über die Homepage der Stadt Iserlohn (www.iserlohn.de) stellen. Der Online-Antrag steht dort bis Mittwoch, 11. Juni, 16 Uhr, zur Verfügung. In beiden Fällen werden die Briefwahlunterlagen an die im Antrag angegebene Adresse verschickt. Auch der Versand an eine Urlaubsanschrift ist möglich.
Je näher die Frist für die Briefwahl rückt, desto wichtiger ist es, den Postweg zu berücksichtigen, insbesondere, wenn die Wahlbriefe auch per Post zurückgeschickt werden sollen. Das Wahlamt empfiehlt daher, in der Woche vor der Wahl die Briefwahlunterlagen möglichst persönlich im Rathaus abzuholen bzw. schon direkt dort zu wählen. Die Möglichkeit, per Briefwahl in den Briefwahlbüros im Rathaus zu wählen, besteht bis Freitag, 13. Juni, 18 Uhr.
Wer seine Briefwahlunterlagen nicht per Post zurücksenden, sondern bei der Stadt abgeben bzw. einwerfen möchte, muss seinen Wahlbrief bis spätestens Sonntag, 15. Juni, 16 Uhr, in einen der Briefkästen des Iserlohner Rathauses oder der Bürgerbüros in Hennen, Hennener Bahnhofstraße 20a, oder Letmathe, Von der Kuhlen-Straße 14, einwerfen.
Ansprechpartnerinnen im Wahlamt für weitere Informationen sind Jutta Heinrich, Telefon 02371 / 217-1660, Heike Marburger, Telefon 217-1661, und Sonja Lego, Telefon 217-1664.
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