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Pressemitteilung vom 13.08.2015
Platzhalter Rathaus I
Schillerplatz 7
58636 Iserlohn
Tel.: 02371/217-1251
Fax: 02371/217-2992
Mail:pressestelle@iserlohn.de Internet:www.iserlohn.de
Bürgermeisterwahl am 13. September – Briefwahl ab sofort möglich
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Iserlohn.

Die Vorbereitungen für die am 13. September stattfindende Bürgermeisterwahl laufen beim Iserlohner Wahlamt auf Hochtouren. Noch bis zum 23. August werden die Wahlbenachrichtigungsschreiben an die rund 76 000 wahlberechtigten Iserlohnerinnen und Iserlohner per Post verschickt. Damit ist ab sofort auch Briefwahl möglich.

Wer die Briefwahl persönlich beantragen möchte, kann dies gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses (Unionsbürger gegen Vorlage des Identitätsausweises) und des auszufüllenden Briefwahlantrages, der mit der Wahlbenachrichtigung übersandt wird, im Briefwahlbüro erledigen.
Das Briefwahlbüro im Iserlohner Rathaus am Schillerplatz (2. Untergeschoss, Zimmer U-205 / Eingang Lange Straße)  ist geöffnet montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Wer seinen Briefwahlantrag persönlich im Rathaus stellt, hat zudem die Möglichkeit, sofort im Briefwahlbüro zu wählen oder die Briefwahlunterlagen gleich mitzunehmen.

Wer für einen anderen (zum Beispiel Ehepartner oder Eltern) Briefwahl beantragen  möchte, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Sollen dem Bevollmächtigten die Briefwahlunterlagen auch ausgehändigt werden, muss dieser auch dazu ausdrücklich schriftlich bevollmächtigt sein. Ohne diese zusätzliche Vollmacht werden die Briefwahlunterlagen an die im Antrag angegebene Anschrift des Wahlberechtigten versandt.

Der Briefwahlantrag kann auch per Post (in einem ausreichend frankierten Briefumschlag) an die Stadt Iserlohn, Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, gesandt werden.

Wer möchte, kann den Briefwahlantrag auch online über die Homepage der Stadt Iserlohn (www.Iserlohn.de) stellen.

Der beantragte Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an die auf dem Antrag angegebene Adresse geschickt. Der Versand an eine Urlaubsanschrift ist möglich.

Wer einen Wahlschein beantragt hat, wird (nach den Bestimmungen der Kommunalwahlordnung) im Wählerverzeichnis für die Wahl im Wahllokal mit einer Kennung gesperrt. Dies hat zur Folge, dass der „gesperrte Wähler“, sollte er im Wahllokal wählen wollen, seine Stimme dort auch nur gegen Vorlage des Wahlscheines abgegeben kann. Sollte jemand einen beantragten Wahlschein nicht erhalten haben und kann er dies glaubhaft erklären, so kann ihm bis zum Tag vor der Wahl (12. September 2015), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Betroffene sollten sich sich rechtzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Wer bis zum 23. August kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Wahlamt erkundigen, ob er ins Wählerverzeichnis eingetragen wurde. Ansprechpartnerinnen sind Jutta Heinrich, Telefon 02371 / 217-1660, Heike Marburger, Telefon 217-1661, und Tanja Kinzel, Telefon 217-1663.



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