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Pressemitteilung vom 23.09.2015
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Bürgermeister-Stichwahl am Sonntag: Fristen und wichtige Hinweise zu Briefwahl und Wahl mit Wahlschein im Wahllokal
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Iserlohn.

Die Frist, bis zu der Briefwahlunterlagen für die Bürgermeister-Stichwahl am kommenden Sonntag, 27. September, elektronisch über die Homepage der Stadt Iserlohn  beantragt werden konnten, endete am heutigen Mittwoch (23. September)  um 13 Uhr. Grund ist, dass die auf diesem Weg beantragten Briefwahlunterlagen per Post an die Meldeanschrift (oder an eine andere gewünschte Zustellanschrift) des Wahlberechtigten verschickt werden müssen und bei einer Antragstellung nach diesem Termin wegen des Postweges nicht mehr sicher gestellt werden kann, dass die Briefwahlunterlagen so rechtzeitig  beim Wähler eintreffen, dass dieser auch noch seine Stimme durch Briefwahl abgeben kann.

Briefwahlanträge, die bis Freitag, 25. September, 18 Uhr, per Post oder per E-Mail an wahlen@iserlohn.de gestellt werden, werden noch bearbeitet. Allerdings müssen die auf diesem Weg beantragten Briefwahlunterlagen ebenfalls mit der Post an die Wahlberechtigten übersandt werden. Deshalb empfiehlt das Wahlamt, den Antrag bis Freitag, 25. September, 18 Uhr, im Briefwahlbüro im Iserlohner Rathaus am Schillerplatz (2. Untergeschoss, Zimmer U-205 / Eingang Lange Straße) zu den folgenden Zeiten persönlich zu stellen und am besten gleich an Ort und Stelle zu wählen: Am heutigen Mittwoch, 23. September noch bis 16 Uhr, morgen, Donnerstag, 24. September, von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie am Freitag, 25. September, von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr.

Wer für einen anderen (zum Beispiel Ehepartner oder Eltern) Briefwahl beantragen  möchte, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Sollen dem Bevollmächtigten die Briefwahlunterlagen auch ausgehändigt werden, muss dieser zusätzlich auch dazu ausdrücklich schriftlich bevollmächtigt sein. Ohne diese zusätzliche Vollmacht dürfen die Briefwahlunterlagen dem Wahlberechtigten nur an die im Antrag angegebene Anschrift übersandt werden.

Wer vor dem ersten Wahltermin bereits Briefwahlunterlagen sowohl für die Wahl am 13. September als auch für die etwaige Stichwahl am 27. September beantragt hatte, wurde nach dem Kommunalwahlgesetz im Wählerverzeichnis für beide Termine für die Wahl im Wahllokal mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet.
Gesperrt für die Stichwahl am 27. September sind auch alle diejenigen, deren vor dem ersten Wahltermin gestellter Briefwahlantrag keine eindeutige Kennzeichnung enthielt, für welchen Wahltermin ihr Antrag gelten soll. Diese Anträge wurden vom Wahlamt so gewertet, dass sie für beide Termine gelten sollen. Insofern gehören diese Wahlberechtigten zu den 8 675 Antragstellern (Stand heute), denen das Wahlamt Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zugesandt hat.

Wer von diesen Wahlberechtigten für die Stichwahl am kommenden Sonntag jetzt keine Briefwahl machen, sondern lieber persönlich in seinem Wahllokal oder alternativ in einem beliebigen Wahllokal der Stadt Iserlohn wählen möchte, muss wegen des vorhandenen Sperrvermerkes den gültigen Wahlschein, der mit den erneuten Briefwahlunterlagen zugesandt wurde, beim Wahlvorstand vorlegen.

Wer per Brief wählen möchte, muss den Postweg bedenken, eine Sonntagszustellung durch die Post findet nicht statt. Alternativ können die roten Wahlbriefe auch bei der Stadt abgegeben bzw. in einen der Hausbriefkästen der Iserlohner Rathäuser am Schillerplatz und Werner-Jacobi-Platz oder der Bürgerbüros in Hennen, Hennener Bahnhofstraße 20a, oder Letmathe, Von der Kuhlen-Straße 14, eingeworfen werden.  Die Hausbriefkästen werden letztmalig am Wahlsonntag, 27. September, um 16 Uhr geleert!

Die Wahlvorstände in den Wahllokalen dürfen keine Briefwahlunterlagen annehmen!

Wer keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, aber sicher ist, einen Antrag für die Stichwahl gestellt zu haben oder wer in seinem  Antrag nicht eindeutig gekennzeichnet hatte für welche(n) Wahltermin(e) der Antrag gelten soll, und demzufolge automatisch Briefwahlunterlagen erhalten haben müsste, kann sich noch bis Samstag, 26. September, 12 Uhr, beim Wahlamt im Iserlohner Rathaus am Schillerplatz melden. Dann endet die Frist bis zu der das Wahlamt nach dem Kommunalwahlgesetz einen Ersatz für nicht zugegangene Wahlscheine ausstellen darf. Es reicht nicht, am Wahlsonntag im Wahllokal mitzuteilen, dass man keinen Wahlschein erhalten hat.

Ansprechpartnerinnen im Wahlamt sind Heike Marburger, Telefon 02371/ 217-1661, oder Tanja Kinzel, Telefon 217-1663.



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