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Iserlohn.
Wie berichtet sollte die Stadt Iserlohn im Wege einer einstweiligen Anordnung dazu verpflichtet werden, das Parktheater Iserlohn für die Durchführung der Veranstaltung „ 2. Alternativer Wissenskongress NRW“ am 28. Februar zur Verfügung zu stellen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat diesen Antrag jetzt abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Antragsteller beim Verwaltungsgericht Arnsberg ist eine Einzelperson, die mit dem städtischen Kulturbüro einen Mietvertrag für die Nutzung des Parktheaters an diesem Tag geschlossen hatte. Allerdings ist diese Person nicht identisch mit dem „ Verein zur Förderung des politischen Dialogs“, der jetzt als „Gastgeber“ der Veranstaltung auftritt. Zudem wurden die Inhalte der Veranstaltung, so wie sie aktuell im Programm angekündigt sind, vor der Vertragsunterzeichnung nicht mitgeteilt. Unter anderem aus diesen Gründen hatte die Stadt Iserlohn den Mietvertrag angefochten und ist nicht bereit, das Parktheater für diese Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.
In seiner Begründung für die Ablehnung des Antrages auf einstweilige Anordnung ist das Gericht der Auffassung der Stadt Iserlohn gefolgt und bewertet das Verhalten des Antragstellers beim Zustandekommen des Mietvertrages als Täuschung. „Ich bin sehr froh darüber, dass wir das Gericht überzeugen konnten, da wurde einfach nicht mit offenen Karten gespielt“, zeigt sich Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens erleichtert über die Gerichtsentscheidung, zumal in der Entscheidungsbegründung auch ausgeführt ist, dass die befürchtete Rufschädigung der Stadt bei Durchführung der Veranstaltung keine ausreichende Rechtfertigung für eine Absage hätte geben können.
„Wir werden uns bemühen, unsere Zulassungsbedingungen für das Parktheater zukünftig so zu gestalten, dass wir derartige unerwünschte Veranstaltungen zukünftig von vornherein rechtssicher ablehnen können“, so der städtische Justiziar Stefan Bartels, der das Verfahren mit Erfolg geführt hat.
Nicht durchsetzen konnte sich der Antragsteller auch mit der Forderung, das Parktheater müsse für den „ Wissenskongress“ zur Verfügung gestellt werden, da es sich um eine öffentliche Einrichtung handele, und berief sich dabei auf die Gemeindeordnung. Hier widerspricht das Gericht mit dem Hinweis, dass die Gemeindeordnung sich ausdrücklich auf Einwohner der Gemeinde, in diesem Falle der Stadt Iserlohn, beziehe und nicht auf einen Verein aus Harsewinkel oder eine Einzelperson, die nicht in Iserlohn wohne.
Wie berichtet hat die Stadt Iserlohn das Parktheater mittlerweile an die Ev. Versöhnungskirchengemeinde Iserlohn für eine Veranstaltung vermietet, die am 28. Februar unter dem Titel „ Mein Talent für unsere Welt – Kinder- und Jugend-Gala für Frieden und Gerechtigkeit“ stattfinden wird.
Bei dieser Veranstaltung, für die Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens persönlich die Schirmherrschaft übernommen hat, handelt es sich um eine Jugendgala des Checkpoints Iserlohn, bei der im Rahmen des zweistündigen Programms u. a. Zirkusprojekte mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen vorgestellt werden sollen.
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