Meldung vom 15.03.2016
Wassersport mit Rücksicht auf die Umwelt
Sonderregelungen in Naturschutzgebieten beachten

Ob See, Kanal oder Fluss: viele Ecken im Kreis Recklinghausen laden zum Wassersport mit Boot oder Kanu ein. Manche Gebiete stehen jedoch unter Naturschutz. Dort ist genau geregelt, ob und in welchem Umfang Wassersport erlaubt ist. Um ein mögliches Bußgeld zu vermeiden, sollten sich Wassersportler daher im Vorfeld gut über die jeweiligen Sonderregelungen informieren.

Alle Naturschutzgebiete (NSG) sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Dort sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder Störung des unter Schutz gestellten Gebietes oder seiner Bestandteile führen können. Für jedes Naturschutzgebiet gibt es daher eine Verordnung oder Vorschriften im Rahmen eines Landschaftsplans, die auch Regelungen zum Wassersport enthalten.

Auf diese Sonderregelungen zum Wassersport in Naturschutzgebieten weist der Fachdienst Umwelt der Kreisverwaltung Recklinghausen zum Frühlingsbeginn noch einmal besonders hin. Denn auch wer mit dem Kanu oder dem Boot in Naturschutzgebieten unterwegs ist, kann die Umwelt empfindlich stören. Wassersportler sollten sich daher im Vorfeld genau darüber informieren, welche Regelungen im jeweiligen Naturschutzgebiet gelten oder ob Wassersport dort sogar verboten ist. Ein Verstoß gegen die Naturschutzgebiet-Verordnung oder gegen den Landschaftsplan kann sonst als Ordnungswidrigkeit von der Unteren Landschaftsbehörde mit einer Geldbuße geahndet werden.

Alle entsprechenden Vorschriften sind auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen www.kreis-re.de einsehbar. Weitere Informationen gibt es beim Deutschen Kanu-Verband. Er veröffentlicht jährlich ein Verzeichnis der Befahrungsregelungen, das als kostenloser Download unter www.kanu.de zur Verfügung steht.

Beispielsweise kommt es im Naturschutzgebiet „Bachsystem des Wienbaches" in Dorsten zum illegalen Befahren der Gewässer.

Das Naturschutzgebiet umfasst den Midlicher Mühlenbach, Wienbach, Kalter Bach, Rhader Mühlenbach, Hammbach und den Hervester Bruchgraben in weiten Strecken.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Dorothee Piller, Telefon: 02361/534612, E-Mail: dorothee.piller@kreis-re.de

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Naturschutzgebiet
Alle Naturschutzgebiete (NSG) sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet.


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Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben. In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis“, wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland. Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr. Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de.


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Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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