Meldung vom 01.12.2016
Geflügelpest: Stallpflicht jetzt auch in Castrop-Rauxel und Waltrop

Eine am Phoenixsee in Dortmund gefundene tote Ente wurde positiv auf die Geflügelpest (H5N8) getestet. Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen hat darum die Stallpflicht für alle Nutzgeflügelbestände in den Dortmunder Nachbargemeinden Castrop-Rauxel und Waltrop angeordnet. In Dorsten gilt bereits seit dem 18. November Stallpflicht.

Geflügel im Sinne der Verordnung sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Sie sind in geschlossenen Ställen oder in besonders geschützten Vorrichtungen unterzubringen. Solche volierenartigen Vorrichtungen müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen und mit einer das Eindringen von Wildvögeln verhindernden Seitenbegrenzung versehen sein.

Alle Geflügelhalter, auch private Halterinnen und Halter von Geflügel, sind unabhängig von einer Tierseuche verpflichtet, ihren Tierbestand der Tierseuchenkasse NRW bei der Landwirtschaftskammer Münster (Telefon: 0251/289820) zu melden.

Unabhängig von der nun weiter ausgedehnten Stallpflicht gelten seit dem 18. November Sicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelbetriebe – egal wie groß der Tierbestand ist.

 

Die aktuellen Geflügelzahlen aus dem Kreis Recklinghausen + Herne:

(Stadt - Zahl der Betriebe - Geflügelzahl)
CR - 117 - 8584
DA - 104 - 3268
DO - 194 - 244011
GL - 71 - 2956
HA - 123 - 16465
HE - 110 - 2662
MA - 131 - 4746
OE - 54 - 1406
RE - 178 - 6654
WA - 129 - 19032
Kreis RE - 1211 - 309784
Herne - 63 - 3243



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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Vogelgrippe - Verfügung CAS+WAL


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