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Pressemitteilung vom 19.01.2017
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Volksbegehren zum „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien“: Ab 2. Februar Unterschrift im Iserlohner Rathaus leisten oder Eintragungsschein beantragen – Online-Antrag möglich!
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Iserlohn.

Für alle diejenigen, die das Volksbegehren "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!" unterstützen und sich in die Unterschriftenlisten eintragen möchten, hat das Wahlamt der Stadt Iserlohn einige Informationen zusammengestellt.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 13. Dezember letzten Jahres zwei verschiedene Möglichkeiten beschlossen, wie Unterstützer ihre Stimmen für das Volksbegehren abgeben können: die amtliche Listeneintragung in den Wahlämtern der Kommunen in der Zeit vom 2. Februar bis 7. Juni 2017 sowie als Alternative die freie Unterschriftensammlung, die von der Elterninitiative „G9-jetzt! in NRW” durchgeführt wird. Letztere läuft über ein Jahr und endet am 4. Januar 2018.

Jeder Unterstützer darf nur eine Unterschrift leisten.

Für beide Unterschriftensammlungen gilt: Eintragungsberechtigt (stimmberechtigt) ist, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und in Nordrhein-Westfalen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich in NRW aufhält und keine Wohnung außerhalb von NRW hat. Zudem darf man nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wer seine Unterschrift für das Volksbegehren über die  amtliche Listeneintragung beim Wahlamt abgeben möchte, muss im dortigen Verzeichnis der stimmberechtigten Personen aufgeführt sein. Dieses Verzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt und kann vom 24. bis 27. Januar im Wahlamt der Stadt Iserlohn im Rathaus am Schillerplatz (Erdgeschoss, Zimmer 019) über einen Bildschirm eingesehen werden. Dort kann jeder die Richtigkeit oder Vollständigkeit seiner Daten überprüfen und innerhalb dieser Frist auch Einspruch einlegen, wenn er das Verzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Im Gegensatz zu Wahlen, bei denen das Wahlamt Wahlbenachrichtigungen verschickt, werden im Falle des Volksbegehrens keine persönlichen Benachrichtigungen über das Eintragungsrecht versandt.

Die Stimmabgabe zur Unterstützung des Volksbegehrens ist dann vom 2. Februar bis 7. Juni möglich. In diesem Zeitraum kann man sich nach Vorlage des Ausweises im Wahlamt der Stadt Iserlohn in die dort ausliegenden Listen eintragen. Die Listen liegen während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie zusätzlich an den Sonntagen 19. Februar, 26. März, 30. April und 28. Mai jeweils von 9 bis 13 Uhr im Rathaus am Schillerplatz aus.

Unterstützer, die sich nicht in die bei der Stadt Iserlohn ausliegenden amtlichen Listen eintragen möchten, können alternativ beim Wahlamt einen amtlichen Eintragungsschein (vergleichbar mit Briefwahl) beantragen.

Wer möchte, kann den Eintragungsschein ab 2. Februar auch online beantragen. Das Wahlamt hat auf der Homepage der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de ausführliche Informationen zum Volksbegehren zusammengestellt. Dort wird der Link zum Online-Antrag für den Eintragungsschein rechtzeitig freigeschaltet (bitte Rathaus & Politik / Wahlen, Bürgerbegehren & Bürgerentscheid anklicken).

Im Rahmen der freien Unterschriftensammlung können sich Interessierte in die Listen der Elterninitiative „G9-jetzt-nrw“ eintragen. Weitere Infos gibt es unter www.g9-jetzt-nrw.de. Die Unterschriftenlisten werden nach dem 5. Januar kommenden Jahres den Kommunen zwecks Prüfung der Stimmberechtigung der Unterstützer vorgelegt bevor sie – wie die amtlichen Listen auch – an den Landesinnenminister gehen.

Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes, Telefon  02371 / 217-1663 und -1771, E-Mail: volksbegehren@iserlohn.de, gerne zur Verfügung.



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