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Münster,23.02.2017

Nächster Schritt zum Planungsrecht für das neue York-Quartier
Entwurf für den Flächennutzungsplan ab Dienstag, 28. Februar, einzusehen

Münster (SMS) Nächster Schritt auf dem Weg zum Planungsrecht für das neue York-Quartier: Die ehemalige Kaserne am Albersloher Weg ist im geltenden Flächennutzungsplan (FNP) bislang noch als Fläche für den Gemeinbedarf mit der "Zweckbestimmung Militärische Einrichtung" dargestellt.

Die 71. Flächennutzungsplan-Änderung schafft nun die rechtlichen Voraussetzungen, damit die städtebauliche Planung zum neuen Wohnquartier umgesetzt werden kann. Die bisher dargestellte Fläche für die militärische Nutzung soll zu großen Teilen in Wohnbaufläche umgewidmet werden. Gemischte Bauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf und Grünflächen sollen untergeordnet ausgewiesen werden.

Bürgerinnen und Bürger können den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung in der Zeit von Dienstag, 28. Februar, bis Dienstag, 28. März, im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, einsehen. Dort besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung abzugeben oder zur Niederschrift zu erklären (Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr). Das Stadtportal informiert mit Beginn der Offenlegung online unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung.

Dieses Verfahren zur FNP-Änderung geht dem ebenfalls bereits angelaufenen Bebauungsplanverfahren voraus, da Bebauungspläne nach dem Baugesetzbuch aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.


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