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Pressemitteilung vom 27.04.2017
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Landtagswahl am 14. Mai: Wichtige Hinweise für Briefwähler!
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Iserlohn.

Seit gut einer Woche versendet das Wahlamt der Stadt Iserlohn die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 14. Mai. Rund 6 700 Wahlberechtigte haben bislang von dieser Möglichkeit der Stimmabgabe Gebrauch gemacht.

Die Stadt Iserlohn weist darauf hin, dass bei der Auszählung der Briefwahlstimmen nur die Wahlbriefe berücksichtigt werden können, die bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sind. Briefwähler sollten daher folgendes bedenken:

Die Rücksendung des roten Wahlbriefes mit der Deutschen Post AG ist kostenlos. Man sollte jedoch den Postweg berücksichtigen. Es findet keine Sonntagszustellung durch die Post statt.

Die persönliche Stimmabgabe per Briefwahl direkt im Briefwahlbüro im Rathaus Schillerplatz (Eingang Lange Straße, Zimmer U-205) ist zu folgenden Zeiten möglich: montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr (am Freitag, 12. Mai, bis 18 Uhr).

Am Wahlsonntag, 14. Mai, können Wahlbriefe bis 18 Uhr in einen der Hausbriefkästen der Stadt Iserlohn eingeworfen werden, und zwar

  • am Rathaus I (Haupteingang Schillerplatz 7 oder Eingang Lange Straße)
  • am Rathaus II (Haupteingang Werner-Jacobi-Platz 12 oder Eingang Nordstraße)
  • beim Bürgerservice Letmathe (Von-der-Kuhlen-Straße 14)
  • beim Bürgerservice Hennen (Hennener Bahnhofstraße 20 a)

In den Wahllokalen dürfen Wahlbriefe nicht angenommen werden, hier ist nur die persönliche Stimmabgabe möglich.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird im Wählerverzeichnis automatisch mit einer Kennung gesperrt. Wer gesperrt ist, darf im Wahllokal nur zur Wahl zugelassen werden, wenn er dem Wahlvorstand seinen mit den Briefwahlunterlagen zugesandten Wahlschein vorlegen und sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.

Wer einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) beantragt aber nicht erhalten hat, sollte sich unbedingt rechtzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. In diesen Fällen darf bis spätestens 12. Mai, 12 Uhr, ein Ersatz ausgestellt werden.



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