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Iserlohn.
Wer für die Landtagswahl am 14. Mai noch Briefwahl beantragen möchte, muss sich sputen: Am kommenden Freitag, 12. Mai, um 18 Uhr, schließt das Briefwahlbüro im Iserlohner Rathaus am Schillerplatz (Eingang Lange Straße, Zimmer U-205) seine Pforten. Bis dahin müssen alle Anträge beim Wahlamt eingegangen sein. Wer seine Briefwahlunterlagen per Post zugesandt haben möchte, sollte seinen Antrag jedoch entsprechend früher einreichen, da ansonsten nicht mehr garantiert werden kann, dass die Wahlunterlagen noch rechtzeitig vor der Wahl mit der Post zugestellt werden können. Das städtische Wahlamt empfiehlt daher, die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro mitzunehmen oder besser noch, direkt vor Ort zu wählen. Bereits am Mittwoch, 10. Mai, um 13 Uhr endet die Frist für alle diejenigen, die ihre Briefwahlunterlagen online anfordern möchten.
Bislang hat die Stadt Iserlohn rund 10 500 Briefwahlunterlagen verschickt bzw. direkt vor Ort im Briefwahlbüro ausgehändigt.
Die Stadt Iserlohn erinnert daran, dass bei der Stimmenauszählung am Wahlsonntag nur die Briefwahlstimmen berücksichtigt werden, die bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sind.
Briefwähler sollten daher auch hier den Postweg bedenken und den roten Wahlbrief rechtzeitig zurücksenden. Es findet keine Sonntagszustellung statt. Die Rücksendung mit der Post ist kostenlos.
Wer vorab direkt im Briefwahlbüro wählen möchte, kann das in dieser Woche noch bis einschließlich Mittwoch, 10. Mai, jeweils von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, am Donnerstag, 11. Mai, von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie am Freitag, 12. Mai, von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr tun. Am Wahlsonntag, 14. Mai, können Wahlbriefe auch noch bis 18 Uhr in einen der Hausbriefkästen der Stadt Iserlohn eingeworfen werden, und zwar am Rathaus I(Haupteingang Schillerplatz 7 oder Eingang Lange Straße), amRathaus II(Haupteingang Werner-Jacobi-Platz 12 oder Eingang Nordstraße), beim Bürgerservice Letmathe (Von-der-Kuhlen-Straße 14) sowie beim Bürgerservice Hennen (Hennener Bahnhofstraße 20 a).
In den Wahllokalen dürfen die roten Wahlbriefe nicht angenommen werden, hier ist nur die persönliche Stimmabgabe möglich. Wer Briefwahlunterlagen beantragt, ist im Wählerverzeichnis automatisch mit einer Kennung gesperrt. Wer gesperrt ist, darf im Wahllokal nur zur Wahl zugelassen werden, wenn er dem Wahlvorstand seinen mit den Briefwahlunterlagen zugesandten Wahlschein vorlegen und sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.
Wer einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) beantragt, aber nicht erhalten hat, sollte sich unbedingt rechtzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. In diesen Fällen darf bis spätestens 12. Mai, 12 Uhr, ein Ersatz ausgestellt werden.
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