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28. Februar: Stichtag für Kindergarten-Anmeldung


Einheitlicher Termin im ganzen Landkreis Leer / Jetzt neu festgelegt / Auch bereits vorgemerkte Kinder sind anzumelden
25. November 2014

Wer seine Kinder in Zukunft in Krippen und Kindergärten anmelden möchte, hat dazu ab sofort bis zum Stichtag 28. Februar Gelegenheit.

Das Verfahren ist neu. Es handelt sich dabei erstmals um einen einheitlichen Termin für alle Einrichtungen im Landkreis Leer, so Landrat Bernhard Bramlage. Das hat die Kreisverwaltung gemeinsam mit allen Städten und Gemeinden kürzlich beschlossen.

Zukünftig werden Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr, das immer am 1. August eines Jahres beginnt, kreisweit bis zum letzten Februartag entgegengenommen.

Angesprochen sind also jetzt Eltern, die für das Kindergartenjahr 2015/2016 einen Platz für ihr Kind in Anspruch nehmen möchten. Abhängig von der örtlichen Regelung erfolgt die Anmeldung entweder direkt im Kindergarten oder bei Stadt und Gemeinde vor Ort.

Der einheitliche Termin dient dazu, Überbelegungen und Konfusionzu vermeiden: Viele Eltern beginnen bereits unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes, einige sogar bereits davor, sich mit dem Thema Betreuungsplatz zu befassen. Vielerorts gibt es sogar das Gerücht, dass je eher man ein Kind in einem Kindergarten anmelde, desto sicherer habe man den Platz.

Dabei steht fest: Jedes Kind hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Krippenplatz oder einen Platz bei einer Tagesmutter. Ist es dann drei Jahre alt, hat es einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

Da sich Eltern auch aufgrund der Planungsunsicherheit häufig mehrere Optionen offen halten und ihren Nachwuchs in verschiedenen Einrichtungen anmelden, ist es für die Eltern wie auch die Häuser aus organisatorischen Gründen wichtig, verlässlich zu wissen, ob und wann sie tatsächlich noch freie Plätze haben. „Mit dem einheitlichen Stichtag können die langen Wartelisten bereinigt werden“, so Bramlage.

Wichtig ist, auch bereits vorgemerkte Kinder sind anzumelden und der Stichtag gilt auch für die Anmeldung in Krippen. 

Die Gemeinde Westoverledingen hat bereits im vergangenen Jahr die Grundlagen für ein solches Verfahren gelegt, das nun zum Vorbild für die anderen Kommunen werden soll.

Am Ende des Weges soll es möglich sein, dass Eltern ihre Kinder auch online über das Internet für einen Platz anmelden können.

Um diesen Dienst in naher Zukunft kreisweit anbieten zu können, haben die Städte und Gemeinden sich entschlossen, ein einheitliches Programm zum Bearbeiten von Anträgen anzuschaffen. Weil verlässliche Daten zudem Voraussetzung für eine fundierte Kindertagesstättenbedarfsplanung sind, wird der Landkreis dieses Verfahren auch einsetzen und sich an den Anschaffungskosten beteiligen.

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