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Hanau, 02. Juli 2015
„BI hat notwendige Grundinstandsetzung nicht einkalkuliert“
OB Kaminsky erläutert Fahrplan für Entscheidung in Sachen TGS

„Wir werden die Zeit bis zur Stadtverordnetenversammlung am 20. Juli nutzen, um offensichtliche Missverständnisse auszuräumen, indem wir im Dialog mit der Elterninitiative die unterschiedlichen Betrachtungsweisen der baulichen Notwendigkeiten thematisieren“, hat Oberbürgermeister Claus Kaminsky am Donnerstag noch einmal auf den abgestimmten Fahrplan in Sachen Bürgerentscheid Tümpelgartenschule (TGS) hingewiesen.

Die Stadt stellt der Bürgerinitiative auf deren Wunsch am morgigen Freitag noch einmal in einem kompletten Paket alle Unterlagen zur Verfügung, das auch die Papiere enthält, die der BI bisher schon zugänglich gewesen sind. Das umfasst unter anderem auch das Protokoll eines Treffens zwischen dem Architektenbüro der BI und dem städtischen Eigenbetrieb Immobilien und Baumanagement, in dem beide Parteien gemeinsam festgehalten und unterschrieben haben, dass die Kosten für ein Bildungszentrum 0 bis 16, wie es die BI fordert, nicht 10,4 Millionen Euro, sondern 16,2 Millionen Euro betragen, wenn man die notwendige Grundinstandsetzung berücksichtigt. Wörtlich heißt es: „Da die Kosten für die notwendige Grundinstandsetzung der Tümpelgartenschule nicht bei der Planung und Kostenschätzung des Büros Katz und Partner berücksichtigt wurden, ist im Vergleich das Bildungszentrum 0 bis 16 um sechs Millionen Euro teurer als die Planung der Stadt für ein Bildungszentrum 0 bis 10.“

Mitte nächster Woche wird der bereits länger vereinbarte Termin stattfinden, an dem sich die Vertreter der BI und der Stadt noch einmal zusammensetzen, um gemeinsam transparent herauszuarbeiten, worin sich die beiden Kostenaufstellungen im Einzelnen unterscheiden. „Ich will einen Expertenstreit in der Frage über bauliche Notwendigkeiten  vermeiden,“ fordert Kaminsky die Baufachleute auf, sich in der zentralen Frage der dringlichen Sanierungsmaßnahmen zu einigen.

Öffentlich für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger wird dieses Thema in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16. Juli behandelt. Mit dem Vorsitzenden des Gremiums ist verabredet, dass dort die Kalkulationen der BI und der Stadt gegenübergestellt und hinterfragt werden.

„Ich habe hohen Respekt vor dem Engagement der Elterninitiative, die sich für den Erhalt einsetzt.“ An dieser grundsätzlichen Sichtweise halte er fest, zeigt Kaminsky grundsätzliches Verständnis für BI. Doch gleichzeitig nimmt er auch die in Schutz, die derzeit vonseiten der BI heftig kritisiert werden. „Weder die Mehrheit in der Schulkommission noch im  Magistrat oder in der Stadtverordnetenversammlung agieren dekadent, absolutistisch oder gar undemokratisch.“

Auch wenn die Hessische Gemeindeordnung das Instrument der aktiven Teilhabe und Einflussnahme auf die Kommunalpolitik ausdrücklich vorsieht, seien Magistrat und Stadtverordnetenversammlung verpflichtet, auf die Einhaltung von Recht und Gesetz zu achten. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid unterlägen rechtlichen Regeln, die von allen einzuhalten seien. „Das ist rechtsstaatlich geboten.“

Dass man das Engagement der Eltern und die Willensbekundung der Unterschreibenden wertschätze, zeige der Umgang der Stadt mit der vom Hessischen Städtetag vorgebrachten eindeutigen Rechtsauffassung, wonach das Bürgerbegehren unzulässig sei, weil die Kostendeckungsaufstellung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. „Wir wollen rechtssicher für alle klären lassen, ob das Bürgerbegehren juristisch bestehen kann.“ Deshalb habe er sichergestellt, so Kaminsky abschließend, dass bis zur Beratung in der Stadtverordnetenversammlung, die noch vor der Sommerpause stattfinden soll, das zweite Rechtsgutachten vorliegt.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929

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