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07.12.2017 - Kreis Unna - Presse und Kommunikation


Bei Kennzeichenmitnahme

Fahrzeugpapiere berichtigen lassen


Kreis Unna. Neuer Wohnort, altes Kennzeichen: Fahrzeughalter können seit 2015 ihr Nummernschild bei einem Umzug behalten. Den Weg zur Straßenverkehrsbehörde müssen sie aber trotzdem antreten. Die Fahrzeugpapiere müssen bei der neuen Zulassungsstelle berichtigt werden.

 

Auch bei einem Umzug innerhalb des Kreises Unna müssen sich Halter melden, um die Papiere umschreiben zu lassen. Dies kann ebenfalls bei den Zulassungsstellen in den Kreishäusern Unna und Lünen oder auch bequem im Bürgerbüro der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erledigt werden – beispielsweise, wenn der Personalausweis geändert wird.

 

Eine Frage der Versicherung

„Diese Vorschriften gibt es natürlich nicht ohne Grund“, erläutert Fachbereichsleiter Günter Sparbrod. Mit der Berichtigung der Papiere erfolgt auch eine Berichtigung des zentralen Fahrzeugregisters. „Und das stellt unter anderem sicher, dass Versicherungen Schadensfälle korrekt und schnell abwickeln können.“ Kommen Fahrzeughalter ihrer Pflicht nicht nach, die Fahrzeugpapiere unverzüglich berichtigen zu lassen, riskieren sie ein Bußgeld.

 

Daher ist es ratsam, frühzeitig einen Termin bei der Zulassungsstelle im Kreishaus Unna oder in Lünen zu vereinbaren. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Termine auch online vereinbart werden. Unter www.kreis-unna.de (Stichwort „Zulassung“) ist die Terminvereinbarung zu finden. PK | PKU



Pressekontakt: Max Rolke | Fon 02303 27-1113 | E-Mail max.rolke@kreis-unna.de

Kontaktdaten:

Kreis Unna - Der Landrat
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Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna

Tel. 02303 27-1213
Fax: 02303 27-1699
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