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11.01.2018 - Kreis Viersen


Schwarzwild: Schonzeit ganzjährig aufgehoben

Land will Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorbeugen

Kreis Viersen.


Der Kreis Viersen hat die Schonzeit für Schwarzwild nach einem Erlass des Landes NRW aufgehoben. Die Aufhebung gilt für das gesamte Schwarzwild ohne Unterbrechung bis zum 31. März 2021. Dieser Schritt soll das Risiko vermindern, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) von Tschechien und Polen aus nach Deutschland eingeschleppt wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bachen mit gestreiften Frischlingen unter etwa 25 Kilogramm.

Alle Kreise und Städte sind dazu aufgefordert worden, damit die Schonzeit landesweit aufgehoben wird. Durch die sehr hohen Schwarzwildbestände könnte sich die Seuche schnell verbreiten, was einschneidende Folgen für die Landwirtschaft und den Jagdsektor bedeuten würde. Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, Zeckenstiche oder verseuchte Fleischwaren übertragen. Der Erreger gelangt über Maul oder Nase in den Blutkreislauf.

www.kreis-viersen.de 



Pressekontakt: Pressesprecher Markus Wöhrl, Telefon 02162 / 39 1024

Kontaktdaten:

Herausgeber: Kreis Viersen | Der Landrat
Büro des Landrates | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rathausmarkt 3 | 41747 Viersen
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